Förderung von anerkannten Naturschutzvereinigungen
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Kurztext
Wenn Sie als Naturschutzvereinigung Stellungnahmen im Rahmen der Mitwirkungsrechte gemäß Bundesnaturschutzgesetz erarbeiten und sich an Genehmigungsverfahren beteiligen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Thüringen unterstützt Sie als anerkannte Naturschutzvereinigung, wenn Ihr Vorhaben dem Naturschutz und der Landschaftspflege dient und die Wahrnehmung Ihrer gesetzlich garantierten Mitwirkungsrechte stärkt.
Sie erhalten eine Förderung für die Erarbeitung von Stellungnahmen insbesondere im Rahmen der Mitwirkungsrechte gemäß Bundesnaturschutzgesetz. Dies reicht von der Beteiligung an konkreten Genehmigungsverfahren bis hin zur Mitwirkung bei Rechtsvorschriften.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses berechnet sich anhand eines gewichteten Punktesystems für die geplanten Stellungnahmen oder Vorgänge. Für jeden ganzen Punkt erhalten Sie EUR 100,00.
Richten Sie Ihren Antrag bitte Sie bis zum 31.1. des laufenden Haushaltsjahres an das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz.
rechtliche Voraussetzungen
Sie sind antragsberechtigt als nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte Naturschutzvereinigung.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie sichern die ordnungsgemäße Geschäftsführung und können Personen mit der nötigen Befähigung zur erfolgreichen Durchführung des Vorhabens einsetzen.