|GRANTWAY
EN

Förderrichtlinie Jagdabgabe – ThürFRLJa

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Share
Favorite
Feedback
Summary
-
-
-
-
Individuals
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Thüringen
Energy, Climate and Environment
Overview

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen im Jagdwesen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Thüringen fördert das Jagdwesen aus der Jagdabgabe.

Die Förderung erhalten Sie für

  • Hegemaßnahmen sowie Maßnahmen zur Lebensraumerhaltung und -verbesserung für Wildarten,
  • Forschung zur Lebensraumnutzung durch Wildarten,
  • jagdliche Informations- und Bildungsarbeit sowie
  • Jagdwesen und jagdliches Brauchtum.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Maßnahme bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Bagatellgrenze beträgt EUR 1.000.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum Ende eines Kalenderjahres für das Folgejahr beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Schulen, Vereinigungen und Fördervereinigungen des Jagdwesens mit Sitz in Thüringen,
  • Personen mit gültigem Jagdschein und Hauptwohnsitz in Thüringen,
  • Personen mit Jagdausübungsberechtigung in Thüringen sowie
  • Einrichtungen zur Jagd- und Wildforschung.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die erforderlichen Genehmigungen von Behörden und sonstige Erlaubnisse vor Antragstellung einholen.
Learn more or apply
All information about this funding has been collected from and belongs to the funding organization
04 November 2023