Förderrichtlinie Fischereiabgabe (ThürFRLFA)
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen in Thüringen die aquatischen Lebensräume erhalten und das fischereiliche Wissen gestärkt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Thüringen unterstützt Sie bei Vorhaben zur Förderung der Fischbestände, der Gewässer und des Fischereiwesens.
Die Förderung erhalten Sie für Maßnahmen
- des Besatzes,
- zum Fischarten-, Gewässer- und Fischereischutz und
- der Aus- und Fortbildung sowie der Öffentlichkeitsarbeit.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 95 Prozent und im begründeten Ausnahmefall bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 15.11. für das Folgejahr beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Fischereiverbände, Fischereivereine und -genossenschaften mit Sitz in Thüringen,
- Einrichtungen, die Fischereiforschung betreiben, sowie
- in begründeten Fällen einzelne Fischereiberechtigte mit Wohnsitz in Thüringen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss das Fischereiwesen in Thüringen betreffen.
- Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben erst nach der Bewilligung beginnen.