Landesprogramm Kinderschutz
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Kurztext
Wenn Sie sich für einen vorbeugenden, kooperativen und inklusvien Kinderschutz einsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie, wenn Sie als Träger der Jugendhilfe oder andere Einrichtung oder Person Maßnahmen im präventiven, kooperativen und inklusiven Kinderschutz planen.
Sie erhalten die Förderung für
- Netzwerke für Frühe Hilfen und Kinderschutz,
- Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung im Bereich der Frühen Hilfen und des Kinderschutzes,
- Fortbildungsangebote zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung,
- Projekte und Angebote der Frühen Hilfen und des Kinderschutzes mit überörtlicher fachlicher Bedeutung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.11. eines Jahres an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.
rechtliche Voraussetzungen
Sie sind antragsberechtigt als Landkreis oder kreisfreie Stadt, wenn Sie örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind.
Sie sind antragsberechtigt für Projekte mit überörtlicher und fachlicher Bedeutung als Träger der freien Jugendhilfe sowie als sonstige juristische und natürliche Person.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie berücksichtigen die fachlichen Empfehlungen des Landesjugendhilfeausschusses für die jeweiligen Förderbereiche.
- Sie legen – im Falle der Förderung von Personen – die „Fachlichen Empfehlungen zu Fachkräften im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in Thüringen“ des Landesjugendhilfeausschusses zugrunde.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Kinder- und Jugendschutzdienste
- Investitionen und
- Maßnahmen, die nach dem Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ förderfähig sind.