Investive Förderung im Bereich der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Kurztext
Wenn Sie Baumaßnahmen für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder die Ausstattung von Geschäftsstellen der Träger planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Finanzierung investiver Vorhaben in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Sie erhalten die Förderung für
- Neu- oder Erweiterungsbauten, Ersatzneubauten, Aus- oder Umbauten, Sanierung und Modernisierung der überregionalen Einrichtungen für die Jugendarbeit sowie deren Ausstattung mit Technik und Inventar und
- die Ausstattung von Geschäftsstellen der Träger, die eine Strukturförderung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe durch das zuständige Ministerium erhalten, mit Technik und Inventar.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen bei Baumaßnahmen EUR 25.000 und bei Ausstattungsmaßnahmen EUR 10.000 übersteigen. Bei der Ausstattung von Geschäftsstellen müssen die zuwendungsfähigen Ausgaben EUR 7.500 übersteigen.
Legen Sie Voranmeldungen für das folgende Haushaltsjahr bitte bis zum 30.9. des laufenden Jahres dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vor. Ihren Antrag richten Sie nach Aufforderung an das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Sie als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Als privater gewerblicher Träger werden Sie nicht gefördert.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die Gewähr für eine ordnungsgemäße und dauerhaft zweckentsprechende Verwendung und Unterhaltung der Einrichtung bieten.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.
- Sie müssen die fachlichen Vorschriften für Planung, Vergabe, Bau, Ausstattung und Betrieb beachten.
- Neu- oder Erweiterungsbauten sowie Ersatzneubauten müssen barrierefrei sein.