Förderung von Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen durchführen, die das Demokratieverständnis stärken und für mehr Toleranz und Weltoffenheit sorgen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie, wenn Sie mit Ihrem Vorhaben demokratische Strukturen stärken möchten.
Sie erhalten eine Förderung für
- lokale Partnerschaften für Demokratie in Landkreisen und kreisfreien Städten, die die Vielfalt, Toleranz und Demokratie vor Ort stärken sollen, einschließlich einer externen Koordinierungsstelle zur inhaltlichen Unterstützung,
- die Kofinanzierung von durch Bundesprogramme geförderte Maßnahmen,
- weitere Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit,
- Projekte aus einem Interventionsfonds zur schnellen Reaktion auf aktuelle Entwicklungen und besondere Herausforderungen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für lokale Partnerschaften für Demokratie bis zu 30 Prozent der als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben bis maximal EUR 50.000 pro Landkreis oder kreisfreier Stadt (bei einer externen Koordinierungsstelle erhalten Sie Zuschüsse zu Personal- und Sachausgaben),
- für Projekte und Maßnahmen, die der Umsetzung der Ziele des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit dienen, normalerweise bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und
- für Projekte aus einem Interventionsfonds zur schnellen Reaktion auf aktuelle Entwicklungen bis zu EUR 1.000 je Projekt.
Bei einer externen Koordinierungsstelle erhalten Sie Zuschüsse zu Personal- und Sachausgaben.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte für lokale Partnerschaften für Demokratie und die Kofinanzierung von durch Bundesprogramme geförderten Maßnahmen an die Ansprechpartner des „Bundesprogramms Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ sowie „Zusammenhalt durch Teilhabe“. Es gelten die Antragsfristen des Bundes.
- Für weitere Maßnahmen reichen Sie Ihren Antrag bis spätestens 1.10. des laufenden Jahres für das Folgejahr und bis zum 1.5. des laufenden Jahres für die 2. Jahreshälfte beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ein.
- Für Projekte aus dem Interventionsfonds zur schnellen Reaktion auf aktuelle Entwicklungen reichen Sie Ihren Antrag bis 4 Wochen vor Projektbeginn beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie Personengesellschaften.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie führen Ihr Projekt auf der Grundlage des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit im Freistaat Thüringen mit einer mehrheitlichen Teilnahme der Thüringer Bevölkerung durch.
- Sie sind zur Zusammenarbeit mit den Institutionen bereit, die durch das Landesfamilienministerium mit der Begleitung und Beratung des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit beauftragt sind.
- Ihre lokale Partnerschaft für Demokratie in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt wird von einem Begleitausschuss entwickelt und umgesetzt, der sich mehrheitlich aus lokalen Handlungstragenden aus der Zivilgesellschaft zusammensetzt.
- Sie gewährleisten die ordnungsgemäße Durchführung und Abrechnung der Maßnahme.
- Sie stellen die Gesamtfinanzierung des Projektes sicher.