Fonds Frühe Hilfen
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen planen, um die psychosoziale Unterstützung von werdenden Eltern und Familien mit Säuglingen und Kleinkindern zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie ergänzend zu den Fördermitteln des Bundes bei Frühen Hilfen.
Die Förderung erhalten Sie für Personal- und Sachkosten bei
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Netzwerkstrukturen in den Frühen Hilfen,
- Maßnahmen zur psychosozialen Unterstützung von Familien durch spezifische Angebote Früher Hilfen sowie
- innovativen Maßnahmen und der Implementierung erfolgreicher Modelle.
Die Förderung erhalten Sie auch für landesweit verantwortete Projekte und Angebote im Kontext der Ziele des Fonds Frühe Hilfen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses errechnet sich vor allem aus der Zahl der Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren und der Zahl der Kinder von 0 bis unter 3 Jahren in Bedarfsgemeinschaften.
Ihren Antrag stellen Sie bis zum 30.11. für das folgende Jahr beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
- die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
- für landesweit verantwortete Projekte die Träger der freien Jugendhilfe sowie sonstige juristische und natürliche Personen.
Sie müssen als Antragsteller persönlich und fachlich für die Aufgabe qualifizierte Personen beschäftigen.
Als Antragsteller müssen Sie die beantragten Bundesmittel angeben.
Als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe müssen Sie das Land und den Bund bei öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen im Rahmen des Fonds Frühe Hilfen unterstützen.