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Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen an Vereine und Verbände für Aufgaben der Betreuung von Menschen mit (drohenden) Behinderungen

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

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Summary
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31 October 2023
31 October 2024
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Not for profit (incl. NGOs)
Thüringen
Health, Justice and Social Welfare
Overview

Kurztext

Wenn Ihr Verein oder Verband Menschen mit Behinderungen betreut, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie als Verein oder Verband, der Menschen mit (drohenden) Behinderungen betreut, bei nichtinvestiven sozialen Maßnahmen.

Sie erhalten die Förderung für Sachausgaben der geschäftsführenden Stelle Ihres Verbandes oder Vereins.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, ab dem 1.1.2023 beträgt die Förderung bis zu 80 Prozent.

Stellen Sie Ihren Antrag bis zum 31.10. für das Folgejahr beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Referat Behindertenpolitik.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Landesvereine und -verbände sowie Kreis- und Ortsvereine und -verbände, deren Aufgabe darin besteht, Menschen mit (drohenden) Behinderungen zu betreuen und zu fördern.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Bei der Beteiligung anderer Zuwendungsgeber an der Gesamtfinanzierung der Maßnahme müssen Sie die Bewilligung der Mittel nachweisen.
  • Sie erhalten keine Förderung, wenn gegen Sie ein Vergleichs-, Gesamtvollstreckungs- oder Insolvenzverfahren beantragt wurde.
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04 November 2023