Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen (ThürModR-Mietwohnungen)
Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
Kurztext
Wenn Sie Miet- und Genossenschaftshäuser instand setzen oder modernisieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsloses Darlehen erhalten.
Volltext
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Modernisierung und Instandsetzung Ihres Miet- oder Genossenschaftsgebäudes mit mindestens 3 Mietwohnungen.
Sie erhalten eine Förderung für
- Baumaßnahmen am und im Gebäude und innerhalb der Wohnungen, die den Gebrauchswert erhöhen,
- Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie sowie
- die modernisierungsbedingte Instandsetzung.
Sie erhalten die Förderung als zinsloses Darlehen, das durch einen Tilgungszuschuss und einen Baukostenzuschuss ergänzt werden kann.
Die Höhe der Förderung (Darlehen und Baukostenzuschuss) beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal EUR 1.200 pro Quadratmeter Wohnfläche der Mietwohnung.
Die Bagatellgrenze liegt bei einer Darlehenshöhe von EUR 4.000 je Wohnung.
Darüber hinaus können Sie einen Tilgungszuschuss in folgender Höhe erhalten:
- 15 Prozent auf das Darlehen für Mietwohnungen, bei denen Sie sich zu einer Belegungsbindung verpflichten,
- 10 Prozent auf das Darlehen für Mietwohnungen, die Sie barrierefrei oder behindertengerecht ausstatten,
- 10 Prozent auf das Darlehen für Mietwohnungen, wenn Sie die vorgeschriebenen Grenzwerte zur Energieeffizienz dort um mindestens 40 Prozent unterschreiten.
Geht die notwendige Bewilligungsmiete, die sich nach einer Aufwands- und Ertragsberechnung ergibt, über die ortsübliche Vergleichsmiete oder die angemessene Miete hinaus, wird Ihnen zum Ausgleich ein Baukostenzuschuss gewährt. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 15 Prozent der förderfähigen Kosten.
Richten Sie bitte die Anmeldung Ihres Vorhabens und Ihren Antrag an das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA), Referat Wohnungsbauförderung.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Eigentümerinnen oder Eigentümer und sonstige Verfügungsberechtigte der zu fördernden Mietwohnungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Gebäude muss erhaltungswürdig sein.
- In Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern muss Ihre Baumaßnahme im Einklang mit dem kommunalen Stadtentwicklungskonzept stehen. Bei kleineren Gemeinden brauchen Sie eine Verträglichkeitserklärung der Gemeinde.
- Ihre Maßnahmen müssen
- technisch zweckmäßig und wirtschaftlich vertretbar sein und
- in Wohnungen durchgeführt werden, die baulich abgeschlossen und in sich funktionsfähig sind oder werden sollen.
- In Gebäuden mit mehr als 2 Wohnungen müssen Sie die Wohnungen mindestens eines Geschosses barrierefrei ausstatten.
- Sie verpflichten sich, bei Mieterwechsel die Vorgaben der Belegungsbindung einzuhalten und an Wohnungssuchende zu vermieten, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenzen des § 10 des Thüringer Wohnraumfördergesetzes (ThürWoFG) um nicht mehr als 20 Prozent übersteigt.
- Mit der Ausführung der Maßnahme dürfen Sie erst nach der Förderzusage beginnen.