Kooperation im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Kooperationsrichtlinie)
Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
Kurztext
Wenn Sie als Träger des öffentlichen Personennahverkehrs mit anderen Trägern zusammenarbeiten und flexible Bedienformen bereitstellen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Thüringen fördert Verkehrskooperationen zur Koordinierung von Tarifen, Netzen, Fahrplänen und Nahverkehrsplanungen sowie besondere Aufwendungen im Zusammenhang mit der Einführung flexibler Bedienformen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
Sie erhalten die Förderung vor allem für
- in Kooperationen angestelltes und für kooperative Aufgaben tätiges Personal,
- die Entwicklung und Weiterentwicklung innovativer gemeinsamer verkehrsträgerübergreifender digitaler Tarifstrukturen und Fahrgastinformationsmedien,
- gemeinsame verkehrsträgerübergreifende analoge Fahrplaninformationsmedien (zum Beispiel Fahrplanhefte und Linienfahrpläne),
- kundenorientierte Vermarktung der gemeinsamen Produkte und Dienstleistungen der Kooperation,
- extern vergebene Studien, Erhebungen und Gutachten zur Verbesserung der Kooperation,
- externe Erstellung von aufgabenträgerübergreifenden Nahverkehrsplanungen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe richtet sich nach Ihrem Vorhaben und beträgt
- für Aufwendungen für Personal bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 700.000 je Kooperation und Jahr,
- für digitale Fahrplaninformationsmedien bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- für analoge Fahrplaninformationsmedien bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- für Marketingvorhaben bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- für Studien, Erhebungen und Gutachten bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- für aufgabenträgerübergreifende Nahverkehrsplanungen bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Kooperationen von 2 und 40 Prozent für Kooperationen von 3 und mehr Partnern.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 5.000 betragen.
Das Antragsverfahren gliedert sich in 2 Stufen:
Melden Sie Ihr Vorhaben bitte bis zum 31.10. des Vorjahres an. Nach Mitteilung über die Aufnahme in das Förderprogramm stellen Sie Ihren Antrag bis zum 31.1. des der Anmeldung folgenden Jahres. Ihre Antragsstelle ist das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA).
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
- Kooperationen von Verkehrsunternehmen oder mehreren Aufgabenträgern für den ÖPNV,
- Tarif- und Verkehrsgemeinschaften,
- Tarif- und Verkehrsverbünde sowie
- bei bestimmten Vorhaben Vereine.
Ihr Vorhaben muss zur Verbesserung der Kooperation im öffentlichen Personennahverkehr beitragen.
Das Image des ÖPNV als attraktive, moderne, sichere und komfortable Alternative zum Individualverkehr muss durch Ihre Maßnahme gestärkt werden.
Ihr Vorhaben muss die Gesellschafts-, Satzungs- oder Kooperationsvertragsziele mit umsetzen und im Einklang mit vorhandenen Planungen und Zielen der ÖPNV-Aufgabenträger stehen.
Ihr Vorhaben muss finanziell gesichert sein.
Sie müssen mit mindestens einem weiteren Aufgabenträger einen gemeinsamen Nahverkehrsplan erstellen und darin die Belange des Landes als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr berücksichtigen.