Innenstadtstabilisierungsprogramm (ISSP)
Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
Kurztext
Wenn Sie Wohnungen in Gebieten bauen und vermieten, in denen Wohnungsmangel herrscht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Volltext
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie beim Bau von Miet- und Genossenschaftswohnungen in Gebäuden mit mindestens 3 Mietwohnungen in Innenstadtlagen.
Sie erhalten eine Förderung, wenn Sie durch Neubau, Umbau oder Erweiterung bestehender Gebäude zusätzlichen Wohnraum schaffen.
Sie bekommen die Förderung in Form eines Darlehens, das bis zum 31.10.2033 zinsfrei ist. Zusätzlich können Sie einen Tilgungs- und einen Baukostenzuschuss erhalten.
Das Darlehen beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten.
Unter bestimmten Bedingungen wird Ihnen ein Tilgungszuschuss von bis zu 15 Prozent auf den Darlehensanteil und/oder ein Baukostenzuschuss von bis zu 15 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt.
Die Fördermittel, die Sie bekommen (Baudarlehen und Baukostenzuschuss), dürfen maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten ausmachen.
Richten Sie die Anmeldung Ihres Vorhabens und Ihren Förderantrag vor Beginn der Maßnahme an das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Eigentümerinnen und Eigentümer oder Verfügungsberechtigte von Baugrundstücken.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Die Förderung erfolgt in Gebieten, in denen mindestens eine Zielgruppe des Thüringer Wohnraumfördergesetzes sowie Studierende und Auszubildende sich nicht ausreichend mit Wohnraum zu angemessenen Mieten versorgen können.
Sie müssen den Wohnraum an Wohnungssuchende vermieten, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenzen des Paragrafen 10 des Thüringer Wohnraumfördergesetzes um nicht mehr als 20 Prozent übersteigt.
Das Grundstück, auf dem sich Ihr Gebäude befindet, muss
- nach Baugesetzbuch oder Baunutzungsverordnung in einem Sanierungsgebiet, einem Erhaltungsgebiet oder einem Kerngebiet liegen oder
- ein Recyclinggrundstück aus Abrissmaßnahmen des Wohnungsmarkt-Stabilisierungsprogramms oder des Stadtumbauprogramms sein oder
- aus städtebaulichen oder wohnungswirtschaftlichen Gründen für den Mietwohnungsbau geeignet sein.
Sie müssen nachweisen, dass Bedarf an Wohnraum besteht.
Darüber hinaus müssen Sie die technischen Wohnungsbauförderbestimmungen erfüllen.