Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Wirtschaftsnahe Infrastruktur
Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
Kurztext
Wenn Sie Investitionen in die regionale Infrastruktur und die Regionalentwicklung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bei Investitionsvorhaben im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur und sonstigen Maßnahmen zur Unterstützung der Regionalentwicklung.
Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen:
- Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegelände,
- Anbindung von Gewerbebetrieben an Verkehrs- und Versorgungsnetze,
- Errichtung oder Ausbau von Anlagen für die Beseitigung und Reinigung von gewerblichem Abwasser,
- Maßnahmen zur Geländeerschließung für den Tourismus sowie zur Errichtung und Erweiterung von öffentlichen Einrichtungen des Tourismus und ihrer Ausstattung,
- Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Bildung,
- Errichtung oder Ausbau von Gewerbezentren für kleine und mittlere Unternehmen (dies können auch Forschungs-, Telematik-, Technologie-, Gründerzentren beziehungsweise -parks an Standorten von Hochschulen, institutionell geförderten, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen sein),
- Regionalmanagementvorhaben sowie
- Regionalbudgetvorhaben.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt für Infrastrukturmaßnahmen bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein höherer Fördersatz möglich.
- Für Vorhaben im Bereich Regionalmanagement beträgt der erstmalige Zuschuss bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Betrag liegt jährlich bei maximal EUR 200.000, bei einer interregionalen Kooperation jährlich bei maximal EUR 250.000. Der Fördersatz sinkt je Verlängerungsperiode um 10 Prozentpunkte.
- Bei einem Regionalbudget beträgt die Höhe des erstmaligen Zuschusses bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Betrag liegt jährlich bei maximal EUR 300.000. Der Fördersatz sinkt je Verlängerungsperiode um 10 Prozentpunkte.
- Planungs- und Beratungsleistungen zur Geländeerschließung für den Tourismus werden mit bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Der maximale Förderung für Tourismusmaßnahmen beträgt in der Regel EUR 5 Millionen.
Richten Sie eine formlose Fördervoranfrage an die Bewilligungsbehörde, bevor Sie einen Förderantrag stellen. Fördervoranfragen im Bereich der touristischen Infrastruktur stellen Sie bis zum 31.8. eines Jahres für die Förderung im Folgejahr.
Ihren Antrag für Infrastrukturmaßnahmen (außer im touristischen Bereich) richten Sie an das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA).
Richten Sie Ihren Antrag für Maßnahmen im Bereich der touristischen Infrastruktur an die Thüringer Aufbaubank (TAB).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände. Für verschiedene Vorhaben sind juristische Personen antragsberechtigt, sofern sie nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder steuerbegünstigte Zwecke verfolgen. Für den Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Bildung sind auch Kammern und Innungen antragsberechtigt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Es muss einen Bedarf für Ihre Maßnahme geben.
- An der Realisierung Ihres Vorhabens besteht ein großes regional- und strukturpolitisches Interesse.
- Sie müssen Ziele und Grundsätze der Raumordnung sowie Ziele der Landesplanung müssen berücksichtigen.
- Die Höhe der Gesamtinvestition beträgt mindestens EUR 50.000.
- Sie sichern die Gesamtfinanzierung des Vorhabens.
- Sie erbringen einen angemessenen finanziellen Eigenanteil von 10 Prozent bis 45 Prozent der förderfähigen Kosten.