Förderung städtebaulicher Maßnahmen (Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien – ThStBauFR)
Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
Kurztext
Wenn Sie als Stadt oder Gemeinde in den Städtebau investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.
Volltext
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie als Kommune gemeinsam mit dem Bund und der Europäischen Union bei städtebaulichen Gesamtmaßnahmen im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) und gegebenenfalls auch bei Einzelvorhaben.
Sie erhalten eine Förderung für Vorbereitungs-, Ordnungs-, Bau- und sonstige Maßnahmen.
Sie bekommen die Förderung in Form von Zuschüssen oder Darlehen. An den zuwendungsfähigen Ausgaben beteiligen Sie sich mit einem gemeindlichen Mitleistungsanteil, der je Programmjahr festgelegt wird.
Melden Sie bitte Ihr Jahresprogramm üblicherweise bis zum 1.11. für das Folgejahr beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) an.
Darüber hinaus können Sie jederzeit einen Antrag zur Neuaufnahme als Voranmeldung über das zuständige Ministerium einreichen. Neuaufnahmen im laufenden Programmjahr sind nur ausnahmsweise möglich. Das zuständige Ministerium stellt die jährlichen Förderprogramme auf.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Als Gemeinde können Sie die Fördermittel an Dritte weiterleiten.
Ihre Maßnahme muss
- in ein Städtebauförderungsprogramm aufgenommen worden sein und
- Teil eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes sein.
Das Sanierungsgebiet muss im Sinne des Baugesetzbuchs förmlich abgegrenzt worden sein.