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Bedarfsgerechte Verkehrsbedienung im Straßenpersonennahverkehr und Linienschifffahrtsangebote (StPNV-Finanzierungsrichtlinie)

Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)

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Summary
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30 September 2023
30 September 2024
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For profit
Public sector
Thüringen
Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie in den öffentlichen Straßenpersonennahverkehr oder den Linienverkehr auf Binnengewässern investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Thüringen fördert Ihre Maßnahmen zur bedarfsgerechten Verkehrsbedienung im Straßenpersonennahverkehr sowie Linienschifffahrtsangebote.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Bereitstellung bedarfsgerechter Angebote im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in den Betriebszweigen Straßenbahn-, Stadtbus- und Regionalbusverkehr (Grundförderung),
  • Buslinien, die auf vom zuständigen Ministerium festgelegten, landesbedeutsamen Achsen des Straßenpersonennahverkers (StPNV) verkehren (Zusatzförderung), sowie
  • den regelmäßigen Linienverkehr auf Binnengewässern als Bestandteil eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus dem Landeshaushaltsplan.

Die Verteilung der Fördermittel für den Straßenbahnverkehr wird festgelegt, indem die bisherige langjährige Verteilung der Finanzhilfe und der aktuellen Netzlängen ausgewertet wird.

Die Grundförderung je Aufgabenträger für den Stadtbus und den Regionalbusverkehr bemisst sich nach den genehmigten Fahrplankilometern je Betriebszweig.

Die Zusatzförderung für landesbedeutsame Buslinien bemisst sich nach den genehmigten Fahrplankilometern aller Fahrten beziehungsweise Fahrtenabschnitte auf diesen Linien. Der Fördersatz beträgt EUR 0,80 je Fahrplankilometer.

Für Linienschifffahrtsangebote beträgt der Zuschuss EUR 3,00 je Fahrplankilometer.

Stellen Sie Ihren Antrag auf Grundförderung und für Maßnahmen in der Linienschifffahrt bitte bis zum 30.9. für das Folgejahr beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Reichen Sie den Antrag auf Zusatzförderung bis zum 31.12. für das Folgejahr beim Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) ein.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Sie als Aufgabenträger für den Straßenpersonennahverkehr beziehungsweise für den ÖPNV im Linienverkehr auf Binnengewässern.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Als Verkehrsunternehmen müssen Sie nach dem Personenbeförderungsgesetz genehmigte Linienverkehre durchführen.
  • Sie müssen einen fortgeschriebenen Nahverkehrsplan vorlegen.
  • Buslinien entlang landesbedeutsamer StPNV-Achsen müssen festgelegte Qualitätsmerkmale erfüllen.
  • Linienschifffahrtsangebote dürfen nur mit für den Personentransport zugelassenen Wasserfahrzeugen erfolgen. Das ÖPNV-Angebot muss im Kalenderjahr für mindestens 6 Monate vorgehalten werden.
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04 November 2023