Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten und spezifischen Gebieten (Ausgleichszulage)
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Kurztext
Wenn Ihr landwirtschaftliches Unternehmen seinen Sitz in einem benachteiligten Gebiet in Thüringen hat und daher weniger Einkommen und höhere Kosten hat, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Thüringen unterstützt Ihren landwirtschaftlichen Betrieb in einer benachteiligten Region oder einem anderen spezifischen Gebiet, wenn Ihnen im Vergleich mit Landwirten in nicht benachteiligten Gebieten Einkommensverluste und zusätzliche Kosten entstehen.
Sie erhalten eine Förderung für landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten Gebieten und auf marginalen, oft auch schwer zu bewirtschaftenden Grünlandstandorten in den vom Ackerbau geprägten Gebieten Thüringens. Die Schwerpunkte der Förderung liegen auf der Unterstützung von grünland- und futterbaubetonten Bewirtschaftungsverfahren sowie auf der Erhaltung des marginalen Grünlandes.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt in benachteiligten Gebieten von der Ertragsmesszahl sowie dem Anteil der Hauptfutterfläche an der landwirtschaftlichen Fläche des Betriebes ab und beträgt zwischen EUR 30,00 und 195,00 je Hektar. Für die ersten 300 Hektar beträgt die Förderung 100 Prozent, für die folgenden 300 Hektar 94 Prozent und für weitere Flächen 88 Prozent des Förderbetrags.
Die Höhe der Förderung in spezifischen Gebieten beträgt EUR 100 je Hektar Dauergrünland oder Dauerweideland. Für die ersten 30 Hektar beträgt die Förderung 100 Prozent, für die folgenden 30 Hektar 94 Prozent und für weitere Flächen 88 Prozent des Förderbetrags.
Ihren Antrag richten Sie als Teil des Sammelantrages in digitaler Form bis zum 15.5. eines Jahres an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten und spezifischen Gebieten ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie sind antragsberechtigt als landwirtschaftliches Unternehmen mit Sitz in einem benachteiligten oder spezifischen Gebiet in Thüringen.
Die Fläche liegt innerhalb der Förderkulisse.
Es handelt sich um eine förderfähige Fläche von mindestens 3 Hektar. Sie erreichen einen Förderbetrag von mindestens EUR 300,00.