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Thüringer Kinder-Bauland-Bonus – ThürKBB

Thüringer Aufbaubank (TAB)

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Summary
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Individuals
Thüringen
Health, Justice and Social Welfare Organizational Support and Development
Overview

Kurztext

Wenn Sie als Familie eine Wohnung oder ein Haus kaufen oder neu bauen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Thüringen unterstützt Sie als Familie beim erstmaligen Erwerb oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Der Zuschuss beträgt einmalig EUR 2.500 pro Kind.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte über das TAB-Online-Portal bei der Thüringer Aufbaubank.

Eligibility

Fristen

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 9.12.2022.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Familien. Dazu zählen Sie als

  • Ehepaar,
  • aktuell oder zukünftig in einer Hausgemeinschaft lebendes Paar,
  • aktuell oder zukünftig in einer Hausgemeinschaft lebende Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder
  • Alleinerziehende

mit mindestens 1 Kind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Zum Zeitpunkt der Beurkundung Ihres notariellen Kaufvertrags liegt bei Ihnen oder der Miterwerberin/dem Miterwerber der Anspruch auf Kindergeld für mindestens 1 Kind vor. Der Hauptwohnsitz des Kindes oder der Kinder liegt bei Ihnen oder der Miterwerberin/dem Miterwerber. Wenn Sie ein Haus bauen, muss der Kindergeldanspruch bei Erteilung der Baugenehmigung oder am Tag des frühestmöglichen Baubeginns vorliegen. Der Hauptwohnsitz des Kindes oder der Kinder liegt bei einer/einem der Erwerberinnen/Erwerber oder der Bauherrinnen/Bauherren der neuen Immobilie.
  • Die notarielle Beurkundung Ihres Kaufvertrages muss zwischen dem 18.1.2022 und dem 30.11.2022 stattfinden. Bei einem Neubau muss zwischen dem 2.8.2022 und dem 30.11.2022 die Baugenehmigung vorliegen beziehungsweise der frühestmögliche Baubeginn liegen.
  • Sie sind verpflichtet, nach spätestens 2 Jahren Ihren Wohnsitz in der Wohnimmobilie zu melden.
  • Sie dürfen keine Wohnimmobilie zur Dauernutzung in Deutschland besitzen.
  • In der Immobilie müssen Sie eine Wohneinheit selber nutzen. Die Selbstnutzung erfolgt über mindestens 10 Jahre.
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20 April 2023