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Meistergründungsprämie

Thüringer Aufbaubank (TAB)

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Summary
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For profit
Thüringen
Education, Skills Building and Training Employment Health, Justice and Social Welfare
Overview

Kurztext

Wenn Sie Meisterin oder Meister im Handwerk sind und die Gründung eines Unternehmens planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Thüringen fördert Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister bei der erstmaligen

  • Existenzgründung,
  • Übernahme eines Betriebes oder
  • tätigen Beteiligung an einem Handwerksunternehmen und

bei der Schaffung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes.

Die Förderung ist zweistufig und gliedert sich in eine

  • Grundförderung bei erstmaliger Existenzgründung, Übernahme oder tätiger Beteiligung sowie
  • Aufbauförderung zur Schaffung und Besetzung von Arbeits- oder Ausbildungsplätzen.

Sie erhalten die Förderung als einmaligen Zuschuss.

Die Höhe der Grundförderung bei Existenzgründung beträgt EUR 5.000.

Die Höhe der Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplatzförderung (Aufbauförderung) beträgt EUR 2.500.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Thüringer Aufbaubank.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen nach Anlage A oder B der Handwerksordnung mit Betriebsstätte in Thüringen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen in die Handwerksrolle eingetragen sein und ein Gewerbe angemeldet haben.
  • Sie gründen oder übernehmen ein Unternehmen oder beteiligen sich erstmalig ab dem 10.8.2021 an einem Unternehmen.
  • Für eine Grundförderung müssen Sie
    • innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss der Meisterprüfung oder nach einem Abschluss mindestens auf dem Niveau Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR) 6 nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) oder innerhalb von 3 Jahren nach der Gründung, Übernahme oder Beteiligung den Leistungsnachweis erbringen und
    • eine Beratung bei der zuständigen Handwerkskammer in Anspruch nehmen und eine Tragfähigkeitsbescheinigung einholen.
  • Für eine Arbeitsplatz- beziehungsweise Ausbildungsplatzförderung (Aufbauförderung) müssen Sie
    • die Voraussetzungen für die Grundförderung erfüllen sowie einen entsprechenden Förderantrag vorlegen und
    • einen sozialversicherungspflichtigen branchenüblichen Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz für mindestens 12 Monate schaffen und besetzen.
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04 November 2023