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Landesprogramm Tourismus

Thüringer Aufbaubank (TAB)

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Summary
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31 March 2023
31 March 2024
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Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Thüringen
Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie in Thüringen in den Tourismus investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Thüringen unterstützt Ihre Investitionen zur Förderung des Tourismus sowie nichtinvestive Maßnahmen mit touristischer Relevanz.

Sie erhalten die Förderung für

  • digitale touristische Investitionsmaßnahmen,
  • Vorhaben zum touristischen Marketing sowie
  • Maßnahmen zum Destinationsmarketing.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

  • Die Höhe des Zuschusses beträgt für Investitionsmaßnahmen normalerweise 60 Prozent, bei interkommunaler beziehungsweise überregionaler Kooperation oder auf Grundlage einer regionalen Tourismusstrategie bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Förderung beträgt bis zu EUR 250.000 pro Vorhaben.
  • Für Thüringer Content-Architektur-Tourismus-(ThüCAT)-Start-Maßnahmen können Sie eine Förderung von EUR 7.500 erhalten.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt für Marketingmaßnahmen normalerweise 60 Prozent. Bis zu 75 Prozent Förderung werden bei angemessener Beteiligung der Träger oder Partner gewährt. Der Zuschuss beträgt bis zu EUR 100.000 pro Vorhaben.
  • Die Förderhöhe für Destinationsentwicklungsmaßnahmen berechnet sich nach einem Punktesystem und liegt bei maximal 40 Prozent des Gesamtbudgets der Destinationsmanagementorganisation (DMO) bis zu EUR 400.000.

Reichen Sie Ihre formlose Fördervoranfrage für Investitions- und Marketingvorhaben bitte bis zum 31.3., für Destinationsentwicklungsmaßnahmen bis zum 31.8. des jeweiligen Jahres bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) ein.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt ist der Träger des Vorhabens. Dies können sein bei

  • Investitionsmaßnahmen und Marketingvorhaben: Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse,
  • Marketingvorhaben und Vorhaben gemäß Thüringer Content Architektur Tourismus „ThüCAT-Start“: juristische Personen, Vereine, Stiftungen oder kommunale Tourismusorganisationen,
  • Destinationsvorhaben: anerkannte Destinationsmarketingorganisationen (DMO) sowie regionale Tourismusorganisationen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Als Antragstellerin und Antragsteller können Sie die Ausführung, den Betrieb und die Vermarktung des Investitionsvorhabens im Rahmen eines Verfahrens an einen Betreiber vergeben. Sie müssen einen ausreichenden Einfluss auf die Ausgestaltung der Maßnahmen behalten.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung der zu fördernden Maßnahme sicherstellen.
  • Je nach Vorhaben legen Sie eine Besicherung der Ausgaben dar.
  • Die förderfähigen Gesamtausgaben betragen mindestens EUR 20.000.
  • Sie weisen einen Eigenmittelanteil von 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben nach.
  • Für Investitionsvorhaben müssen Sie beachten:
    • Die Vohaben sollen dazu beitragen, die Angebotsqualität vor Ort zu steigern und auf die zunehmenden individuellen Bedürfnisse der Gäste eingehen.
    • Es werden Maßnahmen zur Qualifizierung und einmaligen Umstellung von digitalen Systemen auf die Thüringer Content Architektur Tourismus („ThüCAT-Start“) gefördert.
    • Einrichtungen, die eine investive Förderung erhalten, müssen diskriminierungsfrei zugänglich sein und überwiegend touristisch genutzt werden.
    • Der Träger des Vorhabens muss Mitglied in einer Destinationsmanagement- oder regionalen Tourismusorganisation sein.
  • Für Marketingmaßnahmen müssen Sie beachten:
    • Die Maßnahmen sollen überregionale Wirksamkeit zeigen und dabei Gäste von außerhalb Thüringens gewinnen und das Image Thüringens im In- und Ausland stärken.
    • Sie müssen Partner der Familienmarke Thüringen sein.
    • Die Themen und Angebote müssen im Einklang mit der Tourismusstrategie des Landes stehen. Sie können auch Konzepte zur Vorbereitung der Maßnahmen und Marktforschungsleistungen fördern lassen.
    • Ausgaben für überregionales Marketing sind im Rahmen von Veranstaltungen mit besonderer touristischer Relevanz förderfähig.
  • Für Destinationsentwicklungsmaßnahmen müssen Sie beachten:
    • Die Vorhaben sollen die Wettbewerbsfähigkeit der Destinationsmanagementorganisationen und die touristische Wertschöpfung in den Destinationen erhöhen. Dazu gehört auch die Entwicklung regionaler Tourismusorganisationen.
    • Die jeweilige Destinationsmanagementorganisation (DMO) muss über hauptamtliche Strukturen verfügen. Die regionalen touristische Strategie passt zur jeweiligen Strategie des Landes. Die DMO kooperiert mit der Thüringer Tourismus GMBH und setzt die ThüCAT um.
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05 September 2023