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Klima-Invest – Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungsmaßnahmen in Kommunen

Thüringer Aufbaubank (TAB)

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Summary
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Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Thüringen
Community Development Energy, Climate and Environment Organizational Support and Development Research, Development and Innovation Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei Vorhaben für den Klimaschutz, zum Beispiel zur Treibhausgasminderung, und zur frühzeitigen Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Das können beispielsweise Schäden durch Starkniederschläge, Hitze, Dürre und Orkane sein.

Sie erhalten die Förderung im Bereich Klimaschutz für

  • Einstiegspakete zu Maßnahmen des Klimaschutzes sowie Öffentlichkeitsarbeit,
  • Klimaschutzkonzepte auch zur Mobilität,
  • konzeptionelle Klimaschutzmaßnahmen,
  • Konzepte zur energetischen Modernisierung der Straßenbeleuchtung,
  • externe Leistungen für Klimaschutzmanagement,
  • gebäudetechnische Investitionen,
  • Außen- und Straßenbeleuchtung,
  • Investitionen in nachhaltige Mobilität,
  • Investitionen in technische Effizienzmaßnahmen bei Abwasser-, Klär- und Trinkwasseranlagen,
  • Kompetenzaufbau,
  • Weiterentwicklung von modellhaften oder besonders innovativen Projekten,
  • Personal für Klimaschutz- oder Energiemanagement.

Sie erhalten die Förderung im Bereich Anpassung an die Folgen des Klimawandels für

  • Einstiegspakete: externe Beratungen zur Klimafolgenanpassung,
  • Klimaanalysen, Verwundbarkeitsuntersuchungen, Machbarkeitsstudien und Konzepte,
  • Kompetenzaufbau,
  • Investitionen an Gebäuden und Liegenschaften/Infrastruktureinrichtungen sowie
  • Personal für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt für das Klimaschutz-Einstiegspaket einmalig bis zu EUR 7.500 für Gebietskörperschaften sowie für das Einstiegspaket im Förderbereich Folgen des Klimawandels einmalig bis zu EUR 7.500 auch für alle anderen Antragsberechtigten.

In allen anderen Fällen richtet sich die Höhe der Förderung nach der Art Ihres Vorhabens. In Kombination mit bestimmten Bundesprogrammen können Sie für einzelne Förderbereiche eine höhere Förderung bekommen.

Die Bagatellgrenze beträgt EUR 7.500 (das gilt nicht für Einstiegspakete). Die zulässige Höchstförderung beträgt bis zu EUR 200.000. Für die Weiterentwicklung von modellhaften oder besonders innovativen Projekten kann die Förderung darüber liegen.

Ihren Antrag stellen Sie bitte bei der Thüringer Aufbaubank (TAB).

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind

  • Gemeinden,
  • Gemeindeverbände,
  • Zweckverbände,
  • Landkreise,
  • kommunale Betriebe und Unternehmen,
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie
  • karitative, religionsgemeinschaftliche und gemeinnützige Organisationen

in Thüringen.

Sie müssen Ihr Vorhaben in Thüringen durchführen.

Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein. Sie müssen die Gewähr für eine ordnungsgemäße Durchführung und Abrechnung bieten.

Bei Investitionen in Anlagen müssen diese die technischen Mindestanforderungen erfüllen.

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04 November 2023