Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe und wirtscha
Thüringer Aufbaubank (TAB)
Kurztext
Wenn Sie als Unternehmen durch Investitionsvorhaben Arbeitsplätze neu schaffen oder dauerhaft sichern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Thüringen fördert aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe (GRW) „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ volkswirtschaftlich besonders förderungswürdige Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft sowie Maßnahmen des Tourismusgewerbes.
Unterstützt werden Investitionsvorhaben vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen (gemäß KMU-Definition der EU), durch die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden.
Sie erhalten die Förderung für
- die Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
- den Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte,
- die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte,
- die grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte,
- die Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte,
- den Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre,
- Investitionen in den Umweltschutz, die über die nationalen Normen und die Normen der EU hinausgehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern sowie
- Bauinvestitionen zur Errichtung und zum Aufbau von Forschungsinfrastrukturen oder bauliche Investitionen und Investitionen in die Erstausstattung als Unternehmen.
Sie erhalten die Förderung als sachkapitalbezogenen oder lohnkostenbezogenen Zuschuss.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem jeweiligen C- oder D-Fördergebiet.
Die maximalen Beihilfehöchstgrenzen betragen im
- C-Fördergebiet (Landkreise Altenburger Land, Greiz und kreisfreie Stadt Suhl) für kleine Unternehmen 40 Prozent, für mittlere Unternehmen 30 Prozent und für große Unternehmen 20 Prozent;
- C-Fördergebiet (Landkreise Gotha, Hildburghausen, Kyffhäuserkreis, Nordhausen, Saale-Orla-Kreis, Saalfeld-Rudolstadt, Schmalkalden-Meiningen, Sonneberg, Unstrut-Hainich-Kreis, Wartburgkreis sowie kreisfreie Stadt Gera und Stadt Kölleda) für kleine Unternehmen 35 Prozent, für mittlere Unternehmen 25 Prozent und für große Unternehmen 15 Prozent;
- C-Fördergebiet (Stadt Eisenach) für kleine Unternehmen 30 Prozent, für mittlere Unternehmen 20 Prozent und für große Unternehmen 10 Prozent;
- D-Fördergebiet (Landkreise Eichsfeld, Ilm-Kreis, Saale-Holzland-Kreis, Sömmerda (ohne Kölleda), Weimarer Land sowie kreisfreie Städte Erfurt, Jena und Weimar) für kleine Unternehmen 20 Prozent, für mittlere Unternehmen 10 Prozent und für große Unternehmen 10 Prozent bis maximal EUR 200.000.
Wenn Ihr gefördertes Projekt im C-Fördergebiet (außer der Stadt Eisenach) liegt, Sie Ihren Sitz aber nicht in Thüringen haben oder nicht bis spätestens zum Investitionsende nach Thüringen verlegen, reduziert sich Ihre Förderung um 5 Prozentpunkte.
Für große Investitionsvorhaben über EUR 50 Millionen gilt ein angepasster Beihilfehöchstsatz.
Als großes Unternehmen erhalten Sie für Investitionsvorhaben in den Umweltschutz bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten.
Für Bauinvestitionen zur Errichtung und zum Aufbau von Forschungsinfrastrukturen nach Artikel 26 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) beträgt der Fördersatz bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten.
Die Förderung für Kooperationsnetzwerke beträgt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 200.000 in 3 Jahren. Innovationscluster erhalten eine Förderung von bis zu 55 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.
Aufgrund des hohen Interesses ist bereits ein Großteil der zur Verfügung stehenden Mittel mit den vorliegenden Anträgen belegt. Deshalb gilt seit dem 15.6.2022 eine vorläufige Begrenzung auf eine Zuschushöhe von maximal EUR 200.000 für neu gestellte Anträge. Sie dürfen nur einen Antrag je Betriebsstätte einreichen. Außerdem müssen Sie mit Antragstellung die Durchfinanzierungsbestätigung der Hausbank vorlegen.
Reichen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens über das TAB-Online-Portal ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Unternehmen des Tourismusgewerbes,
- gemeinnützige, wirtschaftsnahe, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
- Träger von Kooperationsnetzwerken und Innovationsclustern.
Bestimmte Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen, ebenso
- Unternehmen, an denen die öffentliche Hand direkt oder indirekt zu 25 Prozent oder mehr beteiligt ist,
- Unternehmen, die zu mehr als 20 Prozent Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter beschäftigen, sowie
- Unternehmen in Schwierigkeiten.
Eine Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie Ihre Produkte und Leistungen überwiegend überregional absetzen (sogenannter Primäreffekt).
Sie erhalten eine Förderung für Investitionsvorhaben, wenn
- Sie diese in Thüringen durchführen,
- die Anzahl der vorhandenen Dauerarbeitsplätze nach Abschluss des Investitionsvorhabens um mindestens 10 Prozent erhöht wird oder
- der auf ein Jahr bezogene Gesamtinvestitionsbetrag den Durchschnitt der planmäßigen Abschreibungen in den letzten 3 Geschäftsjahren um mindestens 50 Prozent übersteigt und zusätzlich
- die Summe der Reallöhne in der geförderten Betriebsstätte beibehalten wird oder
- ein Tarifvertrag im Sinne des Tarifvertragsgesetzes für die geförderte Betriebsstätte besteht.
Sie müssen neu geschaffene Arbeitsplätze mit betriebsangehörigen Beschäftigten besetzen, deren Jahresbruttolohn (ohne AG-Anteil) mindestens EUR 40.000 (bei förderfähigen Handwerksunternehmen EUR 35.000, bei Tourismusprojekten EUR 26.000) beträgt.
Die Höhe der Gesamtinvestitionen muss mindestens EUR 100.000 betragen.
Sie müssen darlegen, welche Aspekte der ökologischen Nachhaltigkeit in der zu fördernden Betriebsstätte Berücksichtigung finden.
Als wirtschaftsnahe Forschungseinrichtung müssen Sie gesonderte Voraussetzungen beachten.