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Förderung von Kleinkläranlagen

Thüringer Aufbaubank (TAB)

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Summary
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30 September 2023
30 September 2024
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Individuals
Public sector
Thüringen
Energy, Climate and Environment Rural Development Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie Investitionen in Kleinkläranlagen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.

Volltext

Der Freistaat Thüringen fördert den Neubau, den Ersatzneubau und die Nachrüstung von Kleinkläranlagen für ein oder für mehrere Grundstücke.

Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen an Anlagen zur Behandlung häuslichen Abwassers, die für einen täglichen Abwasseranfall von nicht mehr als 8 Kubikmeter und nicht mehr als 50 Einwohnerwerte bemessen sind.

Bei der Errichtung von Gruppenkleinkläranlagen wird auch der Bau von Schmutzwasserkanälen ab den Grundstücksgrenzen im öffentlichen Raum gefördert.

Unterstützt wird außerdem die Beratungs- und Organisationsleistung der Träger der kommunalen Abwasserbeseitigung gegenüber den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder zinsgünstiges Darlehen.

Die Höhe Ihres Zuschusses richtet sich nach der Art der Maßnahme und nach der Zahl der Einwohnerwerte (EW):

  • Für den Ersatzneubau einer Kleinkläranlage mit biologischer Reinigungsstufe beträgt der Grundzuschuss für bis zu 4 EW EUR 2.500 zuzüglich EUR 250,00 je weiterem EW.
  • Für die Nachrüstung einer vorhandenen Kleinkläranlage mit einer biologischen Reinigungsstufe beträgt der Grundzuschuss für bis zu 4 EW EUR 1.250 zuzüglich EUR 125,00 je weiterem EW.
  • Bei weitergehenden Reinigungsanforderungen wird ein zusätzlicher Zuschuss für bis zu 4 EW in Höhe von EUR 500,00 zuzüglich EUR 75,00 je weiterem EW gewährt.
  • Bei der Errichtung von Gruppenkleinkläranlagen wird für den Bau von Schmutzwasserkanälen ab den Grundstücksgrenzen im öffentlichen Raum ein Zuschuss von EUR 250,00 pro laufendem Meter gewährt.
  • Bei der Errichtung von Gruppenkleinkläranlagen im Rahmen der kommunalen Abwasserbeseitigung wird der Zuschuss für die Gruppenkleinkläranlagen um 10 Prozent erhöht.
  • Für die Beratungs- und Organisationsleistungen erhalten kommunale Aufgabenträger je Anlage EUR 115,00.

Wenn Sie den Bau privat in Auftrag geben, erhalten Sie auf Antrag alternativ zum Zuschuss ein zinsgünstiges Darlehen bis zur Höhe der tatsächlichen Aufwendungen. Die Höhe des Darlehens kann zwischen EUR 2.000 und EUR 25.000 betragen.

Als privat Interessierte werden Sie jährlich in einer öffentlichen Bekanntmachung aufgefordert, bei dem kommunalen Aufgabenträger Fördermittelanträge einzureichen.

Als kommunaler Aufgabenträger können Sie pro Jahr für maximal 10 Prozent der Kleinkläranlagen in den förderfähigen Gebieten Fördermittelanträge als Vorschlag weiterleiten.

Als kommunaler Aufgabenträger reichen Sie Ihre Vorschlagsliste und Ihre eigenen Anträge bis zum 30.9. für das laufende Jahr bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) ein.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung von Kleinkläranlagen ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme

  • Personen mit Eigentumsgrundstücken und Erbbauberechtigte, die den Bau von privaten Kleinkläranlagen in Auftrag geben, sowie
  • kommunale Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung.

Das zu entwässernde Grundstück beziehungsweise die Grundstücke müssen sich in einem Gebiet befinden, das durch den kommunalen Aufgabenträger dauerhaft nicht an einen kommunalen Kanal oder eine öffentliche Abwasserbehandlungsanlage angeschlossen werden soll.

Bei direkter Einleitung des Abwassers aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer (Direkteinleitung) müssen Sie als für den Bau verantwortliche Person über eine wasserrechtliche Erlaubnis verfügen. Bei Einleitung des Abwassers in einen Kanal (Indirekteinleitung) muss die Zustimmung des kommunalen Aufgabenträgers vorliegen.

Die zu errichtende Kleinkläranlage muss über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung verfügen oder Sie müssen nachweisen, dass sie dem Stand der Technik entspricht.

Sie müssen den ordnungsgemäßen Betrieb und die regelmäßige Wartung der Anlage sicherstellen.

Von der Förderung ausgeschlossen ist die abwassertechnische Ersterschließung von Grundstücken, Kleingärten sowie Wochenend- und Bungalowsiedlungen.

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31 October 2023