Förderung der Forschung (FTI-Thüringen FORSCHUNG)
Thüringer Aufbaubank (TAB)
Kurztext
Wenn Sie als Thüringer Hochschule oder Forschungseinrichtung ein Forschungsvorhaben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Umsetzung von Forschungsvorhaben.
Sie erhalten die Förderung für wissenschaftliche Forschungsvorhaben sowie für den Auf- und Ausbau von Forschungsinfrastruktur bezogen auf die Anschaffung der notwendigen Geräteausstattung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für Geräteausstattung bis zu 90 Prozent und für wissenschaftliche Forschungsvorhaben bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte im Rahmen des jeweiligen Wettbewerbsaufrufs bei der Thüringer Aufbaubank ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Thüringen, die hauptsächlich vom Freistaat oder gemeinsam durch Bund und Länder grundfinanziert werden.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Forschungsvorhaben genügt den allgemein anerkannten Maßstäben wissenschaftlicher Qualität. Von Ihren Ergebnissen ist zu erwarten, dass sie über den international bekannten Erkenntnisstand hinausgehen.
- Sie stellen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicher.
- Ihre Forschungseinrichtung ist im Projekt nicht wirtschaftlich tätig. Die Einnahmen aus der Veräußerung geistiger Eigentumsrechte aus dem Projekt investieren Sie wieder in nicht wirtschaftliche Tätigkeiten.
- Um anteilig mit EFRE-Mitteln gefördert werden zu können, muss Ihr Vorhaben einem der 5 Spezialisierungsfelder der Regionalen Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung und wirtschaftlichen Wandel in Thüringen (RIS Thüringen) zugeordnet werden können.