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Förderung der Barrierefreiheit

Thüringer Aufbaubank (TAB)

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Summary
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For profit
Individuals
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Thüringen
Health, Justice and Social Welfare Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie in Maßnahmen investieren, die die Infrastruktur für Menschen mit und ohne Behinderungen barrierefrei gestalten oder der Barrierereduzierung dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Thüringen fördert Ihre Investitionen in die Herstellung oder Verbesserung der Barrierefreiheit.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Schaffung oder Verbesserung der baulichen Barrierefreiheit bei Gebäuden,
  • die Schaffung oder Verbesserung der Barrierefreiheit im Außenraum und Verkehrsraum,
  • die Schaffung oder Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit,
  • öffentlichkeitswirksame barrierefreie Information und Kommunikation in analoger sowie digitaler Form,
  • die Beschaffung sowie den Umbau von Fahrzeugen, assistiven Technologien und Ausstattungselementen sowie
  • Konzepterstellung, Dienstleistungen und Schulungen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis maximal EUR 100.000. Als natürliche Person erhalten Sie eine Förderung von höchstens EUR 10.000, wenn das Vorhaben nicht unternehmerischen Zwecken dient.

Die Gesamtkosten Ihrer Maßnahme müssen normalerweise über EUR 5.000 oder EUR 7.500 bei Gebietskörperschaften öffentlichen Rechts und deren Zusammenschlüssen liegen.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme formgebunden bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) ein.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen und juristische Personen privaten und öffentlichen Rechts in der Regel mit Sitz im Freistaat Thüringen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sicherstellen.
  • Sie müssen aktuelle Gesetze sowie anerkannte Regeln der Technik bei allen Vorhaben einhalten.
  • Sie müssen als Projektträger bei Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit im Eigentum eines Dritten befindlichen Grundstücken die Maßnahmen und Nutzungsrechte vertraglich absichern.
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All information about this funding has been collected from and belongs to the funding organization
11 October 2023