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Förderung CO2-armer Mobilität in Thüringen – Modellprojekt Elektrobussysteme

Thüringer Aufbaubank (TAB)

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Summary
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28 February 2023
28 February 2024
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For profit
Public sector
Thüringen
Energy, Climate and Environment Research, Development and Innovation Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen planen, um den Busfuhrpark im Nahverkehrsbereich auf Elektroantrieb umzurüsten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Durchführung von Modellprojekten zur Umstellung von Dieselbussen auf Elektrobusse im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

Sie erhalten die Förderung für

  • Investitionen zum Aufbau einer modellhaften Ladeinfrastruktur für elektrische Mobilität im ÖPNV,
  • Investitionen zur Umstellung der ÖPNV-Busflotte im städtischen Nahverkehr auf moderne und innovative ÖPNV-Fahrzeuge, insbesondere die Anschaffung neuer elektrisch angetriebener Linienbusse,
  • Anschaffung und Ersatzbeschaffung von Batterien bzw. Energieanhängern zum Betrieb elektrisch angetriebener Linienbusse,
  • Modellvorhaben für die Bereitstellung CO2-armen ÖPNVs im ländlichen Raum beziehungsweise für den Bereich Stadt-Umland sowie
  • die Absicherung von Wartung und Reparatur der Elektrobusse.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme bei der Thüringer Aufbaubank (TAB). Aufgrund der auslaufenden Förderperiode müssen Sie Ihre Maßnahmen bis zum 28.2.2023 umsetzen.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Träger des ÖPNV und von diesen beauftragte Verkehrsunternehmen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Als Verkehrsunternehmen muss Ihre Förderung auf Grundlage und im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags erfolgen.
  • Sie müssen die Förderung in voller Höhe dem durch den öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestellten Linienverkehr zugutekommen lassen.
  • Unternehmen in Schwierigkeiten sind von einer Förderung ausgeschlossen.
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20 April 2023