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Förderprogramm Elektromobilität Thüringen

Thüringer Aufbaubank (TAB)

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Summary
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For profit
R&D and Higher Education
Thüringen
Energy, Climate and Environment Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Ihr Unternehmen oder Ihre Forschungseinrichtung sich für die Verbreitung von Elektromobilität einsetzen möchte, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie, wenn Sie Elektromobilität und Wasserstoffmobilität in Thüringen einführen möchten.

Sie erhalten eine Förderung für

  • Ausgaben für die Anschaffung von Ladesystemen für alternativ angetriebene Fahrzeuge einschließlich innovativer Energiespeicher für erneuerbar erzeugte Energien,
  • Investitionen in elektrische Pufferspeicher für den Betrieb mit erneuerbaren Energien,
  • notwendige spezifische technische Ausrüstungen,
  • Personal- und Sachausgaben für weitere Maßnahmen im Ausnahmefall.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für die Ladeinfrastruktur bis zu 75 Prozent der Ausgaben für Anschaffung und Installation bis zur Inbetriebnahme, maximal jedoch EUR 15.000 je Ladestation, bei DC- oder Schnellladestationen und bei Wasserstofftankstellen maximal EUR 30.000 je Ladestation.

Für elektrische Pufferspeicher können Sie zusätzlich EUR 500,00 je Kilowattstunde bekommen, maximal aber 75 Prozent der Gesamtausgaben einschließlich der Ausgaben für den Netzanschluss. Für weitere spezifische technische Ausrüstungen und für sonstige erforderliche Maßnahmen erhält Ihr Unternehmen bis zu 75 Prozent, Ihre Forschungseinrichtung bis zu 100 Prozent als Zuschuss. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 3.000.

Ihren Antrag richten Sie bitte an die Thüringer Aufbaubank (TAB).

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Sie sind antragsberechtigt als Unternehmen oder sonstige juristische Person mit Betriebsstätte in Thüringen sowie als Thüringer Forschungseinrichtung.

Sie sind nicht antragsberechtigt als Gebietskörperschaft oder kommunales Unternehmen.

Ihr Vorhaben steht im Zusammenhang mit in Thüringen durchgeführten und vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft anerkannten Elektromobilitätsprojekten. Die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) wird als fachliche Stelle an der Beurteilung der Förderwürdigkeit der Projekte beteiligt.

Sie erhalten eine Förderung für Ihre Ladeinfrastruktur vorrangig dann, wenn Sie sich mit eigenen alternativ angetriebenen Fahrzeugen an den Feldtests anerkannter FuE-Projekte beteiligen.

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All information about this funding has been collected from and belongs to the funding organization
20 April 2023