Dekarbonisierungsbonus Thüringen
Thüringer Aufbaubank (TAB)
Kurztext
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen in erneuerbare, klimaneutrale und nachhaltige Betriebsprozesse sowie Dienstleistungen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie als kleines und mittleres Unternehmen bei der Abkehr von fossilen Energieträgern sowie von fossilen Rohstoffen.
Sie erhalten die Förderung für die zum Vorhaben gehörenden Ausgaben für
- Investitionen in energieeffiziente, klimaneutrale und nachhaltige Betriebsprozesse sowie Dienstleistungen,
- Planungs- und Umsetzungsberatungen in Bezug auf das geplante Investitionsvorhaben und
- Schulungen im Unternehmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Investitionsvorhabens.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt
- für Investitionen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 100.000, und
- für Planungs- und Umsetzungsberatungen sowie Schulungen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 10.000.
Die förderfähigen Ausgaben/Investitionen müssen mindestens EUR 5.000 betragen und dürfen grundsätzlich EUR 200.000 nicht übersteigen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Thüringer Aufbaubank (TAB).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft (vor allem verarbeitendes Gewerbe, unternehmensnahe Dienstleistungen, Baugewerbe sowie Handwerk und Handel), des Gastgewerbes, der Veranstaltungswirtschaft (ohne Freizeitwirtschaft) sowie wirtschaftsnahe Freiberufler.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie führen das Vorhaben in Thüringen durch.
- Sie haben das Vorhaben zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen.
- Ihre Ausgaben und Investitionen müssen zu einem nachweisbaren Dekarbonisierungsfortschritt führen.
- Sie sichern die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens (Vorlage einer Durchfinanzierungsbestätigung).