Ausbau von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie)
Thüringer Aufbaubank (TAB)
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen zum Ausbau eines gigabitfähigen Breitbandnetzes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Thüringen fördert Sie beim Ausbau einer zuverlässigen, hochleistungsfähigen und gigabitfähigen Breitbandinfrastruktur.
Sie erhalten die Förderung für
- Investitionsmaßnahmen in den Aufbau und/oder Betrieb von Breitbandinfrastrukturen eines privaten Betreibers öffentlicher Telekommunikationsnetze (Wirtschaftlichkeitslückenförderung) im Rahmen der Gigabit-Rahmenregelung,
- den Ausbau passiver Breitbandinfrastruktur (Verlegung von Leerrohren, Ausstattung mit unbeschaltetem Glasfaserkabel, Tiefbauleistungen, die Bereitstellung von Schächten, Verzweigern und Abschlusseinrichtungen sowie die Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten). Die Nutzung erfolgt im Rahmen des Betreibermodells durch private Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze für die Errichtung und den Betrieb einer Breitbandinfrastruktur mit einem nutzer- und anbieterneutralen Standard.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Bei zentralen Antragstellern, die regional übergreifend für mehrere Gemeinden den Breitbandausbau übernehmen, beträgt die Förderung bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Die Bagatellgrenze beträgt EUR 10.000.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Thüringer Aufbaubank (TAB).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände oder Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften im Freistaat Thüringen sowie zusätzlich
- privatrechtlich organisierte Gesellschaften, die sich in alleiniger öffentlicher Eigentümerschaft befinden und von der Kommune für den Ausbau des Breitbandnetzes beauftragt wurden.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Für den Ausbau passiver Breitbandinfrastruktur und den Ausbau eines gigabitfähigen Netzes erhalten Sie nur in räumlich eindeutig abgegrenzten Erschließungsgebieten eine Förderung, in denen bisher keine entsprechende Infrastruktur vorhanden ist. Sie müssen Breitbandnetze aufbauen, die normalerweise Bandbreiten von 1 Gbit je Sekunde symmetrisch ermöglichen.
- Im Rahmen eines Markterkundungsverfahrens müssen Sie ausschließen, dass innerhalb der nächsten 3 Jahre eine marktgetriebene Versorgung mit gigabitfähigen Netzen zu erwarten ist.
- Als antragstellende Gebietskörperschaft müssen Sie Letztbegünstigte in einem öffentlichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren auswählen.
- Sie müssen für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur bestehende Infrastrukturen so weit wie möglich nutzen.