Aus- und Fortbildung sowie innovative Maßnahmen im Abwasserbereich (AbwInnovRL)
Thüringer Aufbaubank (TAB)
Kurztext
Wenn Sie als Einrichtung im Bereich Abwasser in die Gewässergüte investieren wollen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Thüringen fördert Sie aus dem Aufkommen der Abwasserabgabe bei Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte.
Sie erhalten die Förderung für Pilotanlagen, Pilotprojekte sowie die Ausbildung und Fortbildung des Personals, das die Abwasseranlagen betreut.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- bei Pilotanlagen bis zu 70 Prozent,
- bei Pilotprojekten bis zu 100 Prozent und
- bei Fortbildungsmaßnahmen bis zu 50 Prozent
der förderfähigen Ausgaben.
Für die Ausbildung einer Fachkraft für Abwassertechnik und zur Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice erhalten Sie vom 1. bis zum 3. Ausbildungsjahr je EUR 7.700, EUR 4.600 und EUR 1.500.
Für Erfahrungsaustausche, Schulungen und Seminare innerhalb der Kläranlagen- und Kanalnachbarschaften beträgt der Zuschuss bis zu 70 Prozent für den Anteil Thüringens an den förderfähigen Ausgaben.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte mindestens 8 Wochen vor dem Beginn der Maßnahme bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens
- Körperschaften des öffentlichen Rechtes, insbesondere Gemeinden, Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände,
- die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) des Landesverbandes Sachsen/Thüringen sowie
- sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechtes.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Für Pilotanlagen müssen Sie wasserrechtliche Genehmigungen und geprüfte Vorplanungsunterlagen vorlegen.
- Für Pilotprojekte sowie für Erfahrungsaustausche, Schulungen und Seminare innerhalb der Kläranlagen- und Kanalnachbarschaften reichen Sie Konzepte ein.
- Bei der Ausbildung von Personal legen Sie den Ausbildungsbedarf und die Perspektiven für die Weiterbeschäftigung nach Ausbildungsabschluss bei der Antragstellung dar.
- Pilotanlagen und Pilotprojekte müssen vom zuständigen Ministerium befürwortet werden. Sie holen die fachliche Entscheidung vor Antragstellung ein.