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Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation

TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH

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For profit
R&D and Higher Education
Mecklenburg-Vorpommern
Organizational Support and Development Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern als Unternehmen, Hochschule oder Forschungseinrichtung innovative Vorhaben durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie gemeinsam mit den Europäischen Strukturfonds bei der Entwicklung innovativer, international wettbewerbsfähiger Produkte, Verfahren und Leistungen, die auf neuen wissenschaftlich-technischen Erkenntnissen aufbauen.

Sie erhalten die Förderung für

  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (für Einzelunternehmen und Verbünde),
  • Studien zur Durchführbarkeit,
  • die Anmeldung von Schutzrechten,
  • Innovationsberatungen und Dienstleistungen, die Sie bei Ihrer Innovation unterstützen,
  • Prozessinnovationen und dadurch bedingte Investitionen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihres Vorhabens ab und davon, ob Sie den Antrag als Einzelunternehmen oder im Verbund mit einer wissenschaftlichen Einrichtung stellen.

Sie können einen Zuschuss in folgender Höhe erhalten:

  • für Vorhaben in der Forschung und Entwicklung (FuE) bis zu 50 Prozent, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 80 Prozent, als Einzelbetrieb maximal EUR 1,5 Millionen und als Verbund maximal EUR 2 Millionen,
  • für Durchführbarkeitsstudien bis zu 60 Prozent bei einer Höchstsumme von EUR 100.000,
  • für die Anmeldung von Schutzrechten bis zu 50 Prozent, maximal EUR 50.000,
  • für Innovationsberatungen und Dienstleistungen, die Sie bei der Innovation unterstützen, bis zu 50 Prozent, maximal jedoch EUR 200.000 innerhalb von 3 Jahren,
  • für Prozessinnovationen bis zu 50 Prozent und EUR 200.000 je Unternehmen sowie
  • für dadurch bedingte Investitionen bis zu 50 Prozent und EUR 100.000 je Unternehmen.

Der Zuschuss muss mindestens EUR 15.000 betragen.

Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme beim Technologie-Beratungs-Institut (TBI).

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern sowie Hochschulen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen aus Mecklenburg-Vorpommern.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss
    • Ergebnisse erzielen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland oder im Europäischen Wirtschaftsraum nutzen und verwerten lassen,
    • dazu geeignet sein, nachhaltige und attraktive Arbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen oder zu sichern, das gilt insbesondere für Verbundvorhaben.
  • Sie müssen die gesicherte Finanzierung Ihres Eigenanteils nachweisen.
  • Bitte beachten Sie außerdem die besonderen Voraussetzungen für die einzelnen Fördergegenstände.

Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

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04 November 2023