Förderung von Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes (Fördergrundsätze – Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz)
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Kurztext
Wenn Sie in Ihrer Kommune Vorhaben in den Bereichen Stoffstrommanagement, Abfallvermeidung oder Bodenschutz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Kommune bei Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes.
Sie erhalten eine Förderung für
- Managementkonzepte der Kreislaufwirtschaft (Stoffstrommanagement),
- abfallwirtschaftliche Untersuchungen und Maßnahmen,
- Untersuchungen und Maßnahmen zum Bodenschutz.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, dessen Höhe sich nach Ihrem Vorhaben richtet. Einflussfaktoren sind
- die technologische Bedeutung Ihres Vorhabens,
- das Risiko, das Sie damit eingehen,
- das öffentliche Interesse an seiner Verwirklichung und
- Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit.
Die Mindestsumme der zuwendungsfähigen Ausgaben liegt bei EUR 12.500 und der Mindestbetrag der Förderung bei EUR 5.000.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und ihre Zusammenschlüsse.
Landkreise, kreisfreie Städte und deren Zusammenschlüsse können als zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die Zuwendung an beauftragte Dritte weitergeben, wenn diese Maßnahmenträger sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihre Maßnahme muss rechtlich zulässig, technisch einwandfrei, zweckmäßig und wirtschaftlich geplant sein.
- Sie müssen die Maßnahme mit der abfallwirtschaftlichen Planung des Landes Rheinland-Pfalz und dem Abfallwirtschaftskonzept des Entsorgungsträgers abstimmen.
- Bei der Förderung werden Maßnahmen bevorzugt, die zukunftsträchtige Technologien einsetzen oder modellhaften Charakter haben.