Förderung von Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers im Saarland
Staatskanzlei Saarland
Kurztext
Wenn Sie mit Ihrem Vorhaben den Technologietransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft vorantreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Saarland unterstützt Sie als Forschungseinrichtung, Hochschule und Unternehmen bei der Umsetzung von Vorhaben, die dem Technologietransfer in regionalwirtschaftlich besonders wichtigen Themenfeldern der „Innovationsstrategie für das Saarland“ dienen. Dazu gehören vor allem die Bereiche Informations- und Kommunikationstechnologie, Life Sciences und Materialien sowie Mechatronik/Automatisierung/Produktionstechnik mit Schwerpunkt Automotive. Die Förderung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
- Technologietransferprojekte, Netzwerke und die Initiierung von Verbund- und Modellprojekten in den technologischen Schwerpunktbereichen des Landes,
- begleitende Kommunikationsmaßnahmen zum Technologietransfer,
- die Stärkung der Innovationskraft in saarländischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch Informationsvermittlung und Begleitung der Unternehmen im Innovationsprozess,
- die Verbesserung der Verwertung und Umsetzung von Forschungswissen aus saarländischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen zum Beispiel in technologieorientierten Unternehmensgründungen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu den Personal- und Gemeinkosten.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme.
Ihren Antrag auf die Förderung richten Sie an die Staatskanzlei Saarland.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind saarländische Universitäten, Hochschulen, außerhochschulische Forschungseinrichtungen, Technologietransfereinrichtungen und Unternehmen.
Sie sind im Projekt grundsätzlich nichtwirtschaftlich tätig.
Sie führen die Maßnahmen im Saarland durch.
Sie gewährleisten, dass Ihr Vorhaben mit der Innovationsstrategie des Saarlandes in der jeweils vorliegenden Fassung im Einklang steht.
Darüber hinaus erfüllt Ihr Projekt mindestens 2 der folgenden Kriterien:
- Es hat einen innovativen und originellen Charakter und ist mit Bezug zu den Förderzwecken umsetzbar.
- Es leistet einen Beitrag oder dient als Hebel zur Erhöhung betrieblicher Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE). Es erhöht die FuE-Aufwendungen im Saarland insgesamt.
- Es nutzt Synergien innerhalb weiterer privater oder öffentlich finanzierter überregionaler, nationaler und internationaler Förderprogramme.
- Es verfolgt Kooperationsansätze und/oder Beteiligungsverfahren bei der Projektentwicklung und -umsetzung.
Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen.
Mit der Durchführung des Projektes dürfen Sie vor Bewilligung der Mittel nicht beginnen.