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Förderung von Forschung und Infrastuktur an Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen

Staatskanzlei Saarland

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Summary
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R&D and Higher Education
Saarland
Research, Development and Innovation Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie als Hochschule oder außerhochschulische Forschungseinrichtung ein Vorhaben zur Bildung von fachlichen und regionalen Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkten sowie zur Schaffung einer modernen Forschungsinfrastruktur im Saarland planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Saarland fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) die Bildung von fachlichen und regionalen Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkten, die Schaffung einer modernen Forschungsinfrastruktur sowie die Stärkung des Innovationspotenzials saarländischer außerhochschulischer Forschungseinrichtungen und der Hochschulen.

Sie bekommen die Förderung für folgende Projekte:

  • wissenschaftliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen bestehender oder aufzubauender Forschungsschwerpunkte an außerhochschulischen Forschungseinrichtungen und Hochschulen des Saarlandes mit unmittelbarer regionaler Relevanz,
  • Forschungs- und transferrelevante Infrastrukturmaßnahmen an außerhochschulischen Forschungseinrichtungen und Hochschulen des Saarlandes (wissenschaftliche oder apparative Ausstattung, Bauinvestitionen einschließlich Planungskosten und Erstausstattung) mit Bezug zur Innovationsstrategie oder zum Landeshochschulentwicklungsplan.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu den Personal- und Gemeinkosten.

Die Höhe der Förderung beträgt für Vorhaben außerhochschulischer Forschungseinrichtungen bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und für hochschulische Vorhaben bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Ihren Antrag richten Sie sowohl schriftlich als auch per E-Mail an die Staatskanzlei Saarland.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Der Zuschuss im Programm „Förderung von Forschung und Infrastruktur an Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen“ ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland.

Sie führen Ihre Maßnahmen überwiegend im Saarland durch.

Für das Vorhaben reichen Sie einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan ein.

Sie sind im Projekt nicht wirtschaftlich tätig, das heißt, Sie führen unabhängige Forschung und Entwicklung durch und verbreiten die ungeschützten Forschungsergebnisse weiter und investieren die Einnahmen aus der Veräußerung geschützter geistiger Eigentumsrechte, die im Projekt erworben werden, wieder in nicht wirtschaftliche Tätigkeiten.

Ihre wissenschaftliche Forschungsvorhaben lassen Ergebnisse erwarten, die über den Stand der Wissenschaft hinausgehen. Sie weisen den Stand der Wissenschaft und Ihre bisherigen Arbeiten nach.

Bei Forschungs- und transferrelevanten Infrastrukturmaßnahmen werden bevorzugt solche Forschungsschwerpunkte und Institutsbildungen gefördert, die durch interdisziplinäre Zusammenführung verschiedenartiger Forschungs- und Technologiefelder besondere Innovationsschübe im Saarland zum Ziel haben.

Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist gesichert.

Sie beginnen nicht vor der Bewilligung der Mittel mit der Durchführung des Projektes.

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04 November 2023