Förderung der Seefischerei
Staatliches Fischereiamt Bremerhaven
Kurztext
Wenn Sie in Niedersachsen ein Projekt zur ökologischen und wirtschaftlichen Seefischerei planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Vorhaben der Seefischerei. Dies erfolgt mit Mitteln des Bundes und des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF).
Sie erhalten die Förderung für
- Innovationen,
- Beratungsdienste,
- Partnerschaften zwischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Fischerinnen und Fischern,
- Diversifizierung und neuen Einkommensquellen,
- Unterstützung für Unternehmensgründungen junger Fischerinnen und Fischer,
- Gesundheit und Sicherheit,
- vorübergehende Einstellung der Fangtätigkeit zum Schutz der fischereilichen Ressourcen,
- Begrenzung der Folgen des Fischfangs für die Meeresumwelt und Anpassung des Fischfangs im Interesse des Artenschutzes,
- Innovation im Zusammenhang mit der Erhaltung biologischer Meeresschätze,
- Schutz und Wiederherstellung von Meeresbiodiversität und Meeresökosystemen und Ausgleichsregelungen im Rahmen nachhaltiger Fangtätigkeiten,
- Energieeffizienz von Fischereifahrzeugen und Eindämmung des Klimawandels,
- Mehrwert und Verbesserung der Produktqualität,
- Produktions- und Vermarktungsplänen,
- Verarbeitung von Fischereierzeugnissen an Bord von Fischereifahrzeugen,
- Überwachung und Durchsetzung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt je nach Ihrer Person und Ihrem Vorhaben zwischen 25 und 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 10.000 betragen.
Ihren Antrag reichen Sie vor Beginn Ihrer Maßnahme beim Staatlichen Fischereiamt Bremerhaven ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
- bestehende oder neu zu gründende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Seefischerei gemäß KMU-Definition der EU,
- juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts,
- öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften,
- Eigner und Eignerinnen von Fischereifahrzeugen,
- Fischer und Fischerinnen sowie Zusammenschlüsse von Fischern und Fischerinnen,
- gemeinschaftsrechtlich anerkannte Erzeugerorganisationen und Vereinigungen von Erzeugerorganisationen sowie
- Landesfischereiverbände der Erwerbsfischerei.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Nehmen Sie die Unternehmensförderung in Anspruch, muss der Bestand Ihres Unternehmens für die Dauer der Bindungsfrist oder die Laufzeit der Zuwendungen gesichert erscheinen.
- Sie erhalten nur eine Förderung für Vorhaben, wenn Sie diese im Haupterwerb durchführen.
- Haben Sie eine kommerzielle Komponente in Ihrem Vorhaben, muss die betriebswirtschaftliche Rentabilität Ihres Vorhabens gesichert sein.
- Als Charterer von Fischereifahrzeugen erhalten Sie keine Förderung.
- Beachten Sie bitte außerdem die besonderen Voraussetzungen für die einzelnen Vorhaben.