Marktstrukturverbesserungsrichtlinie
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Kurztext
Wenn Sie Vorhaben planen, die dazu beitragen, landwirtschaftliche Produkte besser zu verarbeiten und zu vermarkten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Erzeugerzusammenschluss oder Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen mit Mitteln des Bundes und der Europäischen Union bei Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen.
Sie erhalten die Förderung für
- die Gründung und Tätigkeit von Erzeugerzusammenschlüssen in den ersten 5 Jahren und
- Investitionsvorhaben, die die Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechte Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse betreffen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für Gründung und Tätigkeit von Erzeugerzusammenschlüssen im 1. und 2. Jahr bis zu 60 Prozent, im 3. Jahr bis zu 50 Prozent, im 4. Jahr bis zu 40 Prozent und im 5. Jahr bis zu 20 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Organisationsausgaben, höchstens aber EUR 100.000 pro Jahr und EUR 400.000 insgesamt.
Wenn Sie als Erzeugerzusammenschluss ausschließlich Qualitätsprodukte erfassen, verarbeiten oder vermarkten, kann Ihr Zuschuss jeweils um 15 Prozent erhöht werden.
Für Investitionen können Sie abhängig von Ihnen als Antragsteller und der Art Ihres Vorhabens einen Zuschuss zwischen 10 Prozent und 55 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.
Fristen
Antragsberechtigt sind Erzeugerzusammenschlüsse sowie für Investitionen auch Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen nach KMU-Definition der EU der Verarbeitung und Vermarktung. Die Tätigkeit der Unternehmen darf sich nicht gleichzeitig auf die Erzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse beziehen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Als Erzeugerzusammenschluss müssen Sie auf Basis Ihres Geschäftsplans förmlich anerkannt und auf Dauer, mindestens aber für 5 Jahre, angelegt sein.
- Wenn Sie ein Investitionsvorhaben umsetzen, müssen Sie Folgendes beachten:
- Als Unternehmen werden Sie nur gefördert, wenn Sie mindestens 5 Jahre lang mindestens 40 Prozent Ihrer Aufnahmekapazität an den Erzeugnissen, für die Sie gefördert werden, durch Lieferverträge mit Zusammenschlüssen oder einzelnen Erzeugerinnen und Erzeugern auslasten. Sie müssen dafür Verträge mit einem oder mehreren Erzeugerzusammenschlüssen oder mindestens 5 Erzeugerinnen und Erzeugern vorlegen. Als Kleinstunternehmen oder kleines Unternehmen müssen Sie Verträge mit mindestens 3 Erzeugerinnen und Erzeugern für Rohware vorlegen.
- Sie müssen Ihr Vorhaben innerhalb von 3 Jahren durchführen.
- Im Rahmen des Investitionskonzeptes müssen Sie einen Nachweis über die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens sowie die Absatzmöglichkeiten erbringen.
- Die verbesserte Ressourcennutzung ist in geeigneter Weise darzustellen.
- Für Investitionen in die Schlachtung von Tieren in mittleren Unternehmen gelten besondere Voraussetzungen.
Keine Förderung erhalten
- Unternehmen in Schwierigkeiten nach EU-Leitlinien sowie
- Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse.