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Berliner Schallschutzfensterprogramm

Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

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Summary
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For profit
Individuals
Berlin
Organizational Support and Development
Overview

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen Sie die Schalldämmung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren, Loggien und Zusatzeinrichtungen verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Berlin fördert passive Schallschutzmaßnahmen an hoch belasteten Hauptverkehrsstraßen und oberirdischen Schienenwegen der Berliner Verkehrsbetriebe, wenn dort keine anderen oder ausreichende Lärmminderungsmaßnahmen möglich sind.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Erhöhung der Schalldämmung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren, Loggien und Zusatzeinrichtungen wie schallgedämmte Rollladenaufsatzkästen in Aufenthaltsräumen von Wohngebäuden und
  • schallgedämmte Lüftungsanlagen in Schlafzimmern und Kinderzimmern.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Fenstern und Türen (gegebenenfalls inklusive Rollladenkasten) EUR 300,00 pro Quadratmeter Einbaufläche für die Schallschutzklasse 4 und EUR 400,00 pro Quadratmeter Einbaufläche für die Schallschutzklasse 5.

Die Aufarbeitung von Holzkastendoppelfenstern auf die Schallschutzklasse 4 wird mit EUR 400,00 pro Quadratmeter Einbaufläche gefördert, Lüftungseinrichtungen mit einer Pauschale von jeweils EUR 250,00 pro Raum.

Die Höhe der Förderung kann bis zu 90 Prozent der jeweils nachgewiesenen und anerkannten Aufwendungen betragen, maximal aber EUR 10.000 je Wohnung.

Stellen Sie vor Beginn der Maßnahme und vor Antragstellung bitte eine Förderanfrage über das Online-Formular. Die eigentlichen Förderanträge reichen Sie bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz ein.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts als Eigentümerin oder Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Erbbauberechtigter sowie Nießbraucherin oder Nießbraucher der betroffenen Wohnungen oder Wohngebäude.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss in Berlin durchgeführt werden.
  • Der zu schützende Wohnraum muss vor dem 3.10.1990 errichtet worden sein. Zudem müssen die betroffenen Aufenthaltsräume eine Grundfläche von mehr als 10 Quadratmetern aufweisen.
  • Beim Einbau von Fenstern, Balkon- oder Terrassentüren und Loggien sind die Vorgaben des Leitfadens zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren (herausgegeben von der RAL-Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren e.V.) einzuhalten.
  • In Wohngebäuden eingebaute Fenster und Türen müssen im Standard der Schallschutzklasse 4 (gemäß VDI-Richtlinie 2719) entsprechen. Bei erhöhten Anforderungen gelten die Vorgaben der Schallschutzklasse 5.
  • Die Verkehrslärmbelastung darf nicht durch Fernstraßen des Bundes, Eisenbahn- oder Schnellbahnverkehr verursacht werden, für die bereits Bundesprogramme zur Lärmsanierung bestehen.
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04 November 2023