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Kulturförderung

Senatsverwaltung für Kultur und Europa

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Summary
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Individuals
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Berlin
Arts, Culture and Heritage
Overview

Kurztext

Wenn Sie nicht-kommerzielle Kunstprojekte planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Stipendium erhalten.

Volltext

Das Land Berlin unterstützt Sie bei künstlerischen Produktionen und vergibt Projektförderungen und Stipendien für Berliner Kunstschaffende, sofern es sich um nicht-kommerzielle Sparten und Bereiche des Kulturschaffens handelt.

Die Förderung erhalten Sie für:

  • Arbeitsräume,
  • Bildende Kunst,
  • Darstellende und Performative Künste, Theater und Tanz,
  • Digitalisierung / Kulturelles Erbe,
  • Diversitätsfonds / IMPACT-Förderung,
  • Initiative Draussenstadt,
  • Hauptstadtkulturfonds,
  • Internationaler Kulturaustausch,
  • Kofinanzierungsfonds,
  • Kulturelle Bildung in Berlin,
  • Kunst im Stadtraum und Kunst am Bau,
  • Frauenspezifische Förderung in der Kulturverwaltung
  • Literatur,
  • Musik,
  • Projektfonds Zeitgeschichte und Erinnerungskultur,
  • Spartenoffene Förderung,
  • Weltoffenes Berlin,
  • Wiederaufnahmeförderung.

Sie erhalten die Förderung je nach Vorhaben als Zuschuss oder Stipendium.

Bei einigen Maßnahmen besteht die Förderung darin, dass Ihnen Arbeits- beziehungsweise Proberäume überlassen werden.

Die Höhe und Dauer der Förderung richten sich nach Ihrem Vorhaben.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • in Berlin lebende und arbeitende Künstler und Künstlerinnen,
  • nicht organisatorisch gefestigte Zusammenschlüsse einzelner Personen sowie
  • Berliner Institutionen, gleich welcher Rechtsform.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

  • Ihr Projekt muss künstlerisch und konzeptionell überzeugen und eine besondere Bedeutung für den aktuellen künstlerischen oder gesellschaftlichen Diskurs besitzen. Gefördert werden vor allem qualitativ herausragende Vorhaben.
  • Sie dürfen nicht an einer Universität oder Hochschule immatrikuliert sein. Sie können nur dann ein Stipendium beantragen, wenn Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz in Berlin haben.
  • Ausgeschlossen von der Förderung sind Institutionen laufende Veranstaltungsreihen sowie ausschließlich gewinnorientierte und kommerziell realisierbare Vorhaben.
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04 November 2023