Hauptstadtkulturfonds
Senatsverwaltung für Kultur und Europa
Kurztext
Wenn Sie kulturelle Vorhaben in Berlin mit nationaler und internationaler Ausstrahlung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Berlin fördert bedeutsame innovative kulturelle Einzelprojekte und Veranstaltungen, die nationale und internationale Ausstrahlung besitzen.
Sie bekommen die Unterstützung für Projekte in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Künste, Film, Literatur, Medienkunst, Musik, für übergreifende Themen, Zeitgeschichte/Geschichte sowie inter- und transdisziplinäre und themenorientierte Vorhaben.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art des Projektes.
Reichen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens über das dafür vorgesehene Antragsportal ein. Zuständig ist die Senatsverwaltung für Kultur und Europa.
Antragsfristen sind normalerweise Mitte April und Anfang Oktober eines Jahres.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen aus dem In- und Ausland.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Projekt weist nationale und internationale Relevanz auf.
- Sie erarbeiten und präsentieren das Projekt für und in Berlin. Ihr Projekt ist für ein Publikum oder eine Fachöffentlichkeit über Berlin hinaus relevant.
- Sie sehen mindestens 4 Aufführungen/Veranstaltungen sowie die spartenübliche Eröffnung einer öffentlichkeitswirksamen Präsentation in Berlin vor.
- Als Antragstellerin oder Antragsteller aus den Bereichen Theater, Tanz und Musik sollten Sie bereits einmal mit öffentlichen Mitteln gefördert worden sein.
- Für das jeweilige Projekt entwickeln Sie ein Konzept für die Barrierefreiheit.
- Zum Zeitpunkt der Förderung dürfen Sie nicht immatrikuliert sein.