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Härtefallfonds Energieschulden für Privathaushalte

Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales

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Summary
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Individuals
Berlin
Health, Justice and Social Welfare
Overview

Kurztext

Wenn Sie sich wegen der starken Preissteigerungen Ihre Energiekosten nicht mehr leisten können oder sich verschulden müssten und eine Sperre droht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss in Form der Übernahme der Forderungen des Versorgungsunternehmens (Strom und Wärme) beantragen.

Volltext

Das Land Berlin unterstützt Ihren Haushalt, wenn Sie wegen der aktuellen Preissprünge auf den Energiemärkten die Forderungen der Energieversorger nicht begleichen können und Ihnen daher ab dem 1.1.2023 eine Energiesperre droht oder diese bereits vorliegt.

Sie erhalten die Förderung als einmaligen Zuschuss. Das Land zahlt den Zuschuss direkt an den Energieversorger.

Die Förderung umfasst den Betrag, der für die Verhinderung oder Beendigung der Sperre notwendig ist.

Stellen Sie den Antrag bei Ankündigung oder Vorliegen einer Energiesperre bitte über das Service-Portal des Landes Berlin.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Personen mit Erstwohnsitz in Berlin.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Der Antrag muss durch Sie als Vertragsnehmerin oder Vertragsnehmer des Energieversorgers gestellt werden.
  • Sie können Ihre Energieschulden nicht durch Ihre laufenden Einnahmen decken.
  • Ihr jährliches Haushaltseinkommen überschreitet nicht die Einkommensgrenze von 280 Prozent der Einkommensgrenzen für den Sozialen Wohnungsbau gemäß § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG).
  • Ihr Haushalt hat keinen Leistungsanspruch oder einen rückzahlbar darlehensweisen Leistungsanspruch nach dem 2. oder 12. Buch Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz oder er bedarf einer Unterstützung aufgrund besonderer Voraussetzungen.
  • Das Energieversorgungsunternehmen hat Ihrem Haushalt eine Energiesperre angedroht oder bereits vollzogen.
  • Im Rahmen der Sperrandrohung oder Behebung der Sperre dürfen Sie noch keine Leistung von anderer Stelle in Anspruch genommen haben.
  • Sie müssen die Bereitschaft zeigen, eine Energieschulden-/Energiesparberatung im Land Berlin in Anspruch zu nehmen.
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04 November 2023