Nationale und internationale Sportveranstaltungen (Sportförderrichtlinien – SFR V)
Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport
Kurztext
Wenn Sie Sportveranstaltungen planen, die dazu beitragen, eine positive Stadtrendite zu erzielen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Berlin unterstützt Sie bei der Durchführung von nationalen und internationalen Sportveranstaltungen.
Sie erhalten die Förderung für die Vorbereitung, die Durchführung und die Nachbereitung von Sportveranstaltungen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 90 Prozent des unvermeidlichen Finanzierungsdefizits. Mindestens 10 Prozent müssen Sie aus Eigenmitteln erbringen.
Von Ihnen generierte Drittmittel wie Eintrittsgelder oder Sponsoreneinnahmen sowie Eigenleistungen sind keine Eigenmittel, die Sie ersatzweise als Eigenmittelbeteiligung erbringen können.
Zunächst melden Sie Ihre Veranstaltung normalerweise bis zum 15.10. für das Folgejahr über den zuständigen Fachverband an. Die Bewilligungsbehörde informiert den betreffenden Verband über die Aufnahme in die Planungsliste.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte spätestens 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn bei der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind als förderungswürdig anerkannte Sportorganisationen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
- Ihre Sportveranstaltung soll einen Mehrwert für die Sportmetropole Berlin erbringen.
- Sie müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel glaubhaft machen.
- Sie müssen in angemessenem Umfang Eigenmittel einsetzen.