DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 für Schulen in freier Trägerschaft (DigitalPakt-SifT)
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Kurztext
Wenn Sie an der Digitalisierung in Schulen in freier Trägerschaft mitwirken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Berlin fördert die Errichtung und Verbesserung digitaler technischer Infrastrukturen sowie Lehr-Lern-Infrastrukturen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft.
Sie erhalten die Förderung für Investitionen in Planung, Beschaffung, Aufbau und Inbetriebnahme, bestehend aus Integration, Umsetzung und Installation in
- pädagogische Serverlösungen für die Client- und Benutzerverwaltung,
- digitale Arbeitsgeräte,
- assistive Hardware für eine gut zugängliche digitale Lernumgebung im Sinne der Barrierefreiheit (analog BITV),
- Anzeige- und Interaktionsgeräte,
- Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung,
- schulisches WLAN,
- schulgebundene mobile Endgeräte sowie
- Begleitmaßnahmen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten.
Stellen Sie den Förderantrag bitte an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
Die Förderung von mobilen Leihgeräten für Lehrkräfte gemäß Zusatz3-DigitalPakt-SifT können Sie nicht mehr beantragen.
Fristen
Reichen Sie bitte Ihre Anträge bis zum 31.12.2023 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind freie Schulträger sowie die schulischen Einrichtungen des Pestalozzi-Fröbel-Hauses und des Lette-Vereins.
Eine Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie dürfen mit der Maßnahme nicht vor dem 17.5.2019 begonnen haben. Sie muss bis zum 31.12.2024 abgenommen sein.
- Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer beziehungsweise Erbbauberechtigte oder Erbbauberechtigter des betroffenen Grundstücks oder vertraglich zur Vornahme der Investition berechtigt.