Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes (Bremer Grünlandsäume)
Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Biodiversität gesteigert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Bremen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK) bei Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes.
Sie erhalten die Förderung für:
- Niedermoorsäume,
- Blühsäume,
- Strukturstreifen sowie
- Amphibiensäume.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Flächengröße.
Die Bagatellgrenze beträgt jährlich EUR 250 für einen neuen Vertrag.
Ihren Antrag stellen Sie bis zum 1.11. für das Folgejahr bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Oberste Naturschutzbehörde.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Landwirte und andere Landbewirtschafter.
Ihre landwirtschaftliche Nutzfläche beziehungsweise die landwirtschaftlich nutzbare Fläche muss sich im Land Bremen befinden.