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Förderung gemeinnütziger Umwelt- und Naturschutzprojekte sowie Bildungsprojekte für nachhaltige Entwicklung

Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

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Summary
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Rolling deadline
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Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Bremen
Energy, Climate and Environment
Overview

Kurztext

Wenn Ihre gemeinnützige Einrichtung ihren Sitz in Bremen hat und Sie Umweltschutzprojekte oder Maßnahmen im Bereich der Umweltbildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bekommen.

Volltext

Das Land Bremen unterstützt Sie mit Zuschüssen, wenn Ihre gemeinnützigen Projekte und Aktivitäten zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit Natur und Umwelt beitragen und das Wissen um die globalen Auswirkungen des menschlichen Handelns verbreiten.

Sie erhalten die Förderung für Projekte, Maßnahmen und Kampagnen im Bereich:

  • Umwelt- und Naturschutz,
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung,
  • außerschulische Umweltbildung für Kinder und Jugendliche,
  • Umweltbildungsarbeit für Kinder und Jugendliche in Basiseinrichtungen.

In Ausschreibungen können zusätzliche aktuelle Förderschwerpunkte gesetzt werden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von maximal 24 Monaten.

Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme an die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau oder die Bremer Umwelt Beratung e.V.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Sie sind als gemeinnütziger Verein oder Einrichtung antragsberechtigt, wenn Sie Ihren Sitz in Bremen haben.

Ihre Projekte müssen gemeinnützig sein und in besonderem öffentlichen Interesse der Stadtgemeinde Bremen liegen.

Sie müssen über die notwendigen sachlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Projektausführung verfügen.

Die Projekte müssen ein definiertes Ergebnis in einem festgelegten Zeitraum zum Ziel haben.

Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projektes sicherstellen. Sie müssen regelmäßig einen angemessenen Eigenanteil erbringen.

Ein aktiver Informations-, Bildungs- oder Handlungsbezug zur Stadtgemeinde Bremen muss erkennbar sein.

Die Förderung ist auf die Stadtgemeinde Bremen beschränkt.

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04 November 2023