Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) in Bremen
Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Kurztext
Wenn Sie Träger des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) in Bremen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Bremen unterstützt Sie bei der Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ).
Sie erhalten die Förderung für Ihre Ausgaben als Träger des Freiwilligen Ökologischen Jahres und für die Ausgaben anerkannter Einsatzstellen, die die Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres sicherstellen. Dazu gehören
- Ausgaben, die für die Freiwilligen direkt entstehen,
- Kosten, die für die Ausübung der Trägerschaft und die pädagogische Begleitung anfallen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt von dem jeweils zwischen Träger und Landesbehörde abgestimmten Finanzierungsplan ab.
Richten Sie Ihren Antrag auf Förderung bitte schriftlich an die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die im Land Bremen beauftragten Träger des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen bei der Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres den Anforderungen des Gesetzes zur Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres sowie den Anforderungen der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau als zuständiger Landesbehörde gegenüber Trägern und Einsatzstellen entsprechen.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen.