Digitalisierung der Schulen aus Mitteln des Bundes (DigitalPakt Schule)
Senatorin für Kinder und Bildung
Kurztext
Wenn Sie Schulträger im Land Bremen sind und in die Digitalisierung Ihrer Schulen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Bremen unterstützt Sie als Schulträger gemeinsam mit dem Bund bei der Digitalisierung von Schulen.
Sie erhalten den Zuschuss aus dem DigitalPakt Schule in folgenden Bereichen:
- Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen,
- schulisches WLAN,
- Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen,
- Anzeige- und Interaktionsgeräte, allerdings keine Geräte, die vorrangig der Verwaltung dienen,
- digitale Arbeitsgeräte, vor allem für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung,
- schulgebundene mobile Endgeräte.
Die maximale Förderhöhe ergibt sich aus der Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2018/2019 multipliziert mit EUR 450. Mindestens 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben müssen Sie als Eigenmittel aufbringen.
Ihren Antrag stellen Sie vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Senatorin für Kinder und Bildung.
rechtliche Voraussetzungen
Das Förderprogramm „Digitalisierung der Schulen aus Mitteln des Bundes (DigitalPakt Schule)“ ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
- die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven als Schulträger der öffentlichen Schulen,
- Träger von Pflegeschulen im Sinne des Pflegeberufegesetzes und
- Träger von Ersatzschulen
im Land Bremen.
Sie müssen
- die digitale Infrastruktur technologieoffen, erweiterungs- und anschlussfähig an regionale, landesweite oder länderübergreifende Systeme gestalten,
- einen Investitionsplan für alle einbezogenen Schulen, ein Konzept für Betrieb, Wartung und IT-Support sowie einen Medienentwicklungsplan und schulindividuelle Medienkonzepte vorlegen.