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Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion

Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

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Summary
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Individuals
Bremen
Health, Justice and Social Welfare
Overview

Kurztext

Wenn Sie sich als Paar in eine Kinderwunschbehandlung begeben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Bremen unterstützt Sie als Paar bei unerfülltem Kinderwunsch. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen der assistierten Reproduktion und zwar für den 1. bis 4. Behandlungszyklus einer

  • In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder einer
  • Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt pro Behandlungszyklus

  • bei verschiedengeschlechtlichen Ehepaaren und unverheirateten Paaren je Behandlungszyklus bis zu 25 Prozent,
  • bei gleichgeschlechtlichen Ehepaaren, Lebenspartnerschaften oder in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebenden gleichgeschlechtlichen oder diversen Paaren, bei denen mindestens eine Person über weibliche Fortpflanzungsorgane verfügt, je Behandlungszyklus bis zu 50 Prozent

des Eigenanteils, der den Paaren nach Abrechnung mit der Krankenversicherung oder der Beihilfestelle verbleibt.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Behandlung bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind verschiedengeschlechtliche, gleichgeschlechtliche oder diverse Ehepaare, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie Paare in nichtehelichen Lebensgemeinschaften.

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz im Land Bremen haben.
  • Eine Person in Ihrer Partnerschaft muss über weibliche Geschlechtsorgane verfügen.
  • Ihre Behandlung muss in einer Reproduktionseinrichtung im Land Bremen erfolgen.
  • Die Voraussetzungen des § 27a SGB IV (Sozialgesetzbuch IV – Leistungen der Krankenkassen bei künstlicher Befruchtung) müssen erfüllt sein.
  • Als die das Kind austragende Person müssen Sie zwischen 25 und 40 Jahre, als die das Kind nicht austragende Person zwischen 25 und 50 Jahre alt sein.
  • Sie müssen eine ärztliche Feststellung der Unfruchtbarkeit vorlegen.
  • Für die Behandlung darf nur Ihre eigene Eizelle verwendet werden.
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04 November 2023