Förderung von Fanprojekten
Sächsisches Staatsministerium des Innern, Ref. 33, Landespräventionsrat
Kurztext
Wenn Sie Projekte zur gewaltvorbeugenden Betreuung von Fußballfans planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen und Projekten zur sozialpräventiven Betreuung von Fußballfans.
Die Förderung erhalten Sie für
- Fanprojekte nach dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit (NKSS), die vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) beziehungsweise von der Deutschen Fußball Liga GmbH (DFL) kofinanziert werden,
- spezifische Projekte und Maßnahmen mit der Zielstellung der Gewaltprävention im Umfeld von Fußballsportveranstaltungen,
- Koordination von Maßnahmen und Projekten.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses bewegt sich bei Fanprojekten in der gleichen Höhe wie der Betrag des DFB beziehungsweise der DFL. Bei Maßnahmen zur Gewaltprävention und für Kooperationsmaßnahmen beträgt die Höhe des Zuschusses zu 50 Prozent der förderungsfähigen Ausgaben.
Ihren Antrag richten Sie bis zum 30.4. eines Jahres an das Sächsische Staatsministerium des Innern, Abteilung 3 „Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Landespolizeipräsidium“.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- anerkannte Träger der Jugendhilfe,
- Kommunen,
- Vereine und Verbände,
- andere Maßnahmenträger sowie
- der Sächsische Fußballverband.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
- Ihr Projekt muss sich auf ein Spieljahr beziehen (1.7. bis 30.6. des folgenden Jahres).
- Bei Fanprojekten nach dem NKSS müssen sich der DFB beziehungsweise die DFL finanziell beteiligen. Der DFB beziehungsweise die Koordinierungsstelle Fanprojekte bei der Deutschen Sportjugend muss Ihr Projekt positiv bewerten.
- Ihre Maßnahmen zur Gewaltprävention müssen vom Sächsischen Fußballverband befürwortet werden.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projektes sicherstellen.