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Förderung des Insektenschutzes und der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)

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Summary
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15 May 2022
15 May 2023
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For profit
Sachsen
Energy, Climate and Environment Rural Development
Overview

Kurztext

Wenn Sie besonders insektenfreundliche Maßnahmen auf Acker- und Grünland durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen fördert die Schaffung von insektenfreundlichen Strukturen im Randbereich landwirtschaftlicher Nutzflächen auf Ackerland sowie die insektengerechte Mahd auf Grünland.

Sie erhalten die Förderung für

  • mehrjährige Blühstreifen am Feldrand auf dem Acker,
  • mehrjährige selbstbegrünende Brachestreifen am Feldrand auf dem Acker sowie
  • parielle Mahd auf dem Grünland (zweischürige Nutzung).

Die Höhe der Förderung beträgt

  • für mehrjährige Blühstreifen am Feldrand auf dem Acker EUR 909,00 je ha,
  • für mehrjährige, selbstbegrünende Brachestreifen am Feldrand auf dem Acker EUR 635,00 je ha,
  • für die partielle Mahd von Grünland (2-schürige Nutzung) EUR 702,00 je ha.

Stellen Sie Ihren Antrag bis zum 15.5. des laufenden Jahres über das webbasierte Antragsportal DIANAweb im Rahmen des Antrags auf Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarförderung.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher kleinster, kleiner und mittlerer Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie andere Landbewirtschafterinnen und Landbewirtschafter.

Ihre Maßnahmen entsprechen den Grundlagen des „Handlungskonzepts Insektenvielfalt im Freistaat Sachsen“ als naturschutzfachliches Konzept.

Sie führen schlagbezogene Angaben für die geförderten Streifen beziehungsweise Grünlandschläge über den gesamten Verpflichtungszeitraum und stellen diese für Kontrollen bereit.

Sie dürfen keine Maßnahmen durchführen, die das Ziel gefährden. Dazu gehören tiefe Fahrspuren, der nicht sachgerechte Einsatz von schwerem Gerät, der Einsatz von Mähwerken mit Aufbereitern, die Ent- oder Bewässerung sowie Reliefveränderungen.

Sie dürfen die geförderten Streifen beziehungsweise Grünlandschläge nicht beweiden lassen.

Darüber hinaus müssen Sie weitere maßnahmenbezogene Voraussetzungen beachten.

Sie verpflichten sich für 5 Jahre für die Durchführung der Maßnahmen. Das 1. Verpflichtungsjahr beginnt am 15.5. des Jahres der Antragstellung.

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20 April 2023