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Förderrichtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014)

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)

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Summary
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For profit
Individuals
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Sachsen
Energy, Climate and Environment
Overview

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt sowie des natürlichen ländlichen Erbes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie aus Landesmitteln bei der Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen oder Populationen wildlebender Tier- und Pflanzenarten sowie der historisch gewachsenen Vielfalt der Kulturlandschaft.

Die Förderung aus ELER-Mitteln erhalten Sie für

  • Biotopgestaltung, Artenschutz, Technik und Ausstattung, Stützmauern,
  • Naturschutzfachplanungen, Studien zur Dokumentation von Artvorkommen sowie
  • Qualifizierung, Öffentlichkeitsarbeit und Zusammenarbeit.

Die Förderung aus GAK-Mitteln und Landesmitteln erhalten Sie für

  • Komplexvorhaben des Naturschutzes,
  • Vorhaben zur Prävention vor Wolfsschäden sowie
  • die Anlage und Sanierung von Landschaftsstrukturelementen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Art und Umfang Ihres Vorhabens.

Zuständig ist das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. Ihren Antrag stellen Sie bitte bei den jeweiligen Schulungs- und Fachbildungszentren.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind

  • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie
  • natürliche Personen.

Antragsberechtigt für die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen sind die Anbieter:

  • juristische Personen des Privatrechts oder
  • natürliche Personen als Träger von Unternehmen.

Antragsberechtigt für die Förderung von Naturschutzfachplanungen sind nur Landkreise.

Zur Förderung Ihrer Maßnahme aus ELER-Mitteln müssen Sie die Vorgaben der Gebietskulisse gemäß des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen (EPLR) einhalten. Die Gebietskulisse umfasst für diese Vorhaben das gesamte EPLR-Programmgebiet.

Zur Förderung Ihrer Maßnahmen aus GAK- und Landesmitteln müssen Sie sich auf Vorhaben in der Bundesrepublik Deutschland beschränken, die sich auf den Freistaat Sachsen beziehen.

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04 November 2023