Förderrichtlinie Landwirtschaft, Innovation, Wissenstransfer (RL LIW/2014)
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
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Sachsen
Overview
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen planen, um landwirtschaftliche Betriebe zu stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Vorhaben, die die Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Erzeugnisse und damit die gesamte Landwirtschaft stärken.
Die Förderung erhalten Sie für
- Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe,
- Vorhaben des Wissenstransfers einschließlich Demonstrationsvorhaben sowie
- Vorhaben im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP AGRI).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt:
- maximal 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben für Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe. Der allgemeine Zuschusssatz beträgt 25 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens, unter bestimmten Voraussetzungen werden Zuschläge gewährt. Das förderfähige Investitionsvolumen beträgt für die gesamte Förderperiode 2014–2020 maximal EUR 5 Millionen.
- im Agrar- und Forstsektor bis zu 80 Prozent sowie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in ländlichen Gebieten bis zu 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben für Vorhaben des Wissenstransfers einschließlich Demonstrationsvorhaben.
- bis zu 100 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben für Vorhaben im Rahmen der EIP AGRI.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).
Eligibility
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- bei Investitionen natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen, die Träger von landwirtschaftlichen Unternehmen sind, es sei denn, es besteht eine Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand von mehr als 25 Prozent des Stammkapitals,
- bei Vorhaben des Wissenstransfers einschließlich Demonstrationsvorhaben die Anbietenden, ausgenommen Gebietskörperschaften,
- bei Vorhaben im Rahmen der EIP AGRI rechtsfähige operationelle Gruppen (OG) mit jeweils mindestens 2 voneinander unabhängigen Akteuren oder gegebenenfalls auch einzelne Mitglieder der OG. Ausgeschlossen sind Gebietskörperschaften.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss normalerweise die Vorgaben der Gebietskulisse gemäß des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen (EPLR) einhalten. Die Gebietskulisse umfasst für diese Vorhaben das gesamte EPLR-Programmgebiet.
- Für Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe gilt:
- Ihr Vorhaben muss der Verbesserung der Gesamtleistung und Nachhaltigkeit des Betriebs dienen und seine Umstrukturierung unterstützen.
- Unternehmenssitz und Betrieb müssen sich im Freistaat Sachsen befinden. Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts müssen alle Gesellschafter ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben.
- Die Betriebsleitung muss ausreichend qualifiziert sein.
- Das förderfähige Investitionsvolumen muss mindestens EUR 20.000 je Vorhaben betragen.
- Für Vorhaben des Wissenstransfers einschließlich Demonstrationsvorhaben gilt:
- Als Anbietender von Wissenstransfer und Informationsdiensten müssen Sie entsprechend qualifiziertes Personal einsetzen.
- Ihre Maßnahme müssen Sie im Freistaat Sachsen durchführen.
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04 November 2023