Förderrichtlinie Ökologischer/Biologischer Landbau (FRL ÖBL)
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Kurztext
Wenn Sie durch ökologische Anbauverfahren zum Erhalt oder zur Verbesserung der Umwelt beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ die Einführung oder Beibehaltung von ökologischen/biologischen landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsverfahren und -methoden gemäß Artikel 29 des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt jährlich
- EUR 413,00 je Hektar Gemüsebau,
- EUR 230,00 je Hektar Ackerland oder Grünland und
- EUR 890,00 je Hektar Dauer-, Obst- oder Baumschulkulturen.
Für das 1. und 2. Umstellungsjahr erhalten Sie als Neueinsteigerin und Neueinsteiger in den ökologischen oder biologischen Landbau einen jährlichen Prämienaufschlag auf die Förderung. Die Gesamtförderbeträge sind in diesem Fall
- EUR 935,00 je Hektar Gemüsebau,
- EUR 330,00 je Hektar Ackerland oder Grünland und
- EUR 1.410 je Hektar Dauer-, Obst- oder Baumschulkulturen.
Wenn Sie an bestimmten Kontrollverfahren teilnehmen, erhöht sich Förderung um EUR 40,00 je Hektar, maximal jedoch um EUR 550,00 je Unternehmen.
Stellen Sie Ihre Anträge auf Förderung bis zum 15.5. über das webbasierte Antragsportal DIANAweb. Die Bewilligung erfolgt durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe, die
- eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen ausüben, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient,
- den Betrieb selbst bewirtschaften und
- aktive Landwirtinnen und Landwirte im Sinne des Rechts der Europäischen Union sind.
Förderfähig sind Flächen im Gebiet des Freistaates Sachsen, die einer landwirtschaftlichen Nutzung mit ökologischen Anbauverfahren unterliegen.
Sie bekommen die Förderung für einen Schlag mit einer Mindestgröße von 0,3 Hektar.
Sie müssen für die Dauer des Verpflichtungszeitraumes im gesamten Betrieb ökologische Anbauverfahren betreiben. Der Verpflichtungszeitraum beträgt 5 Jahre und beginnt am 15.5. des 1. Antragsjahres. Wenn Sie im Jahr 2022 eine Neuverpflichtung eingehen, besteht diese nur für 1 Jahr.